Trotz DSGVO: Keine Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung

Es ist immer wieder interessant, wenn der Gesetzgeber vielen Millionen Bürgern eine gewisse Last aufbürdet, für sich selbst aber Sonderrechte beansprucht. So etwa geschehen bei der Pflicht zur Abgabe von Grundsteuererklärungen. Die FAZ hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass es der Bund nicht schafft, für seine eigenen Immobilien die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung einzuhalten (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/grundsteuer-bund-reisst-seine-eigene-abgabefrist-18608903.html). Ähnlich verhält sich es sich mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auskunftsrechte der Bürger sind eine feine Sache ­– aber nur, solange Bund, Länder und Gemeinden nicht selbst betroffen sind. Da weht plötzlich ein ganz anderer Wind, wenn es um Auskunftsrechte geht.

Kürzlich musste sich das FG Düsseldorf mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO befassen. Es hat – wohl wenig überraschend – wie folgt entschieden: Weiterlesen

Sind Sie geimpft? Bundestag beschließt Auskunftsrecht des Arbeitgebers – aber nur halbherzig …

Am 7.9.2021 hat der Bundestag ein eingeschränktes Auskunftsrecht des Arbeitgebers nach dem Corona-Impfstatus beschlossen, der Bundesrat soll bereits am 10.9.2021 der Änderung des IfSG zustimmen. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

 Ich hatte berichtet: Erst am 1.9.2021 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMAS eine abermalige Verlängerung der Corona-ArbSchV bis 24.11.2021 beschlossen, die amtliche Veröffentlichung im BAnz erfolgt in Kürze. Die bisherigen Arbeitgeberpflichten zur Vermeidung betrieblicher Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bleiben bestehen, hinzukommen Unterstützungs- und Informationspflichten in Bezug auf Schutzimpfungen für Beschäftigte. Obwohl dies kontrovers diskutiert und insbesondere von den Wirtschaftsverbänden gefordert wurde, hat das BMAS in der Corona-ArbSchV ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Impf- und Genesenenstatus gegenüber Beschäftigten ausdrücklich weiterhin aufgeschlossen.

Bundestag beschließt halbherzige Lösung Weiterlesen

Serie „Bilanzskandale“: Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung durch Stärkung der Aktionärsrechte

Seit der Bilanzskandal-Welle Anfang der 2000er Jahre haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung weiterer Fälle deutlich verschärft. Für die Aktionäre wurden beispielsweise die Mitwirkungsbefugnisse bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ausgeweitet. Ferner wurden die Informations- und Auskunftsrechte von Aktionären gestärkt.

Ausweitung der Mitwirkungsbefugnisse der Aktionäre

Der Umfang zustimmungspflichtiger Maßnahmen wurde ausgeweitet. So müssen beispielsweise nicht nur ein Börsengang, sondern auch ein freiwilliges Delisting in der Hauptversammlung von den Aktionären genehmigt werden.

Auch wenn die Mitwirkungsbefugnisse durch einige Urteile in der Vergangenheit ausgeweitet wurden, besteht jedoch immer noch Handlungsbedarf. Weiterlesen