Privates Veräußerungsgeschäft bei Auslandsimmobilien

Auslandsimmobilien sind häufig Ferienwohnungen. Schon in meinem Beitrag „Privates Urlaubsparadies bleibt steuerfrei“ berichtete ich über die Entscheidung des BFH vom 27.6.2017 (Az: IX R 37/16), wonach eine nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnung unter die Besteuerungsausnahme des privaten Veräußerungsgeschäftes fällt und daher auch beim gewinnbringenden Verkauf innerhalb von zehn Jahren keine Einkommensteuer anfällt.

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Privates Veräußerungsgeschäft bei Fremdwährungskonto

Insbesondere beim Verkauf einer Auslandsimmobilie kommt es vor, dass der Veräußerungserlös auf ein Fremdwährungskonto eingezahlt wird. Wer daher sein Ferienchalet in der Schweiz veräußert und den Verkaufserlös auf das schweizerische Franken-Konto einzahlt, läuft Gefahr ein privates Veräußerungsgeschäft zu realisieren.  Weiterlesen