Der Masterstudiengang kann auch zur Erstausbildung gehören!!

Ob eine einheitliche Erstausbildung mit mehreren Ausbildungsabschnitten gegeben ist oder aber eine kindergeldschädliche Zweitausbildung vorliegt ist in der Rechtsprechung arg umstritten.

Diesbezüglich hat das FG Münster mit Urteil vom 22.1.2019 (Az: 12 K 3654/17 Kg) jedoch klargestellt, dass das nach Abschluss eines Bachelorstudiengangs aufgenommene Masterstudiengang ein Teil der Erstausbildung darstellen kann. Weiterlesen