Anspruch auf Kindergeld, wenn die Ausbildung wegen Krankheit nicht beginnt

Zuweilen können volljährige Kinder eine Ausbildung wegen einer Erkrankung gar nicht erst beginnen oder sich um eine Ausbildungsstelle bemühen. Besteht auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Kindergeld? Nach Ansicht der Finanzgerichte Düsseldorf und Hamburg ist die Antwort klar: Ja, der Anspruch besteht. Und vor allem darf die Familienkasse keine zu hohen Anforderungen an den Nachweis der Ausbildungswilligkeit des Kindes stellen; die DA-Kindergeld ist für die Gerichte nicht bindend. Allerdings wird sich alsbald der BFH der Sache annehmen. Weiterlesen

Ermessensfehlerhafte Entscheidung über Stundungsanträge

Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt. Dabei hat sie die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind.

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Kindergeld: Familienkassen müssen Stundungsersuchen selbst bearbeiten

Seit März 2015 bearbeitet die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bundesweit alle Inkasso-Fälle, die Kindergeld betreffen. Die Behörde entscheidet auch über Stundungs- und Erlassanträge. Jüngst hat das FG Düsseldorf indes entschieden, dass der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen hierzu gar nicht berechtigt ist (Gerichtsbescheid vom 14.05.2019, 10 K 3317/18 AO).

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Der Masterstudiengang kann auch zur Erstausbildung gehören!!

Ob eine einheitliche Erstausbildung mit mehreren Ausbildungsabschnitten gegeben ist oder aber eine kindergeldschädliche Zweitausbildung vorliegt ist in der Rechtsprechung arg umstritten.

Diesbezüglich hat das FG Münster mit Urteil vom 22.1.2019 (Az: 12 K 3654/17 Kg) jedoch klargestellt, dass das nach Abschluss eines Bachelorstudiengangs aufgenommene Masterstudiengang ein Teil der Erstausbildung darstellen kann. Weiterlesen

Mehraktige Berufsausbildung: auch rückwirkend Kindergeld

Bei einer mehraktigen Berufsausbildung endet der Kindergeldanspruch nicht durch die nach den ersten berufsqualifizierenden Abschluss durch eine ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit. Weiterlesen

Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung

Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, mit der Folge der Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr, wenn sie in einer der wesentlichen Aussagen (§ 356 Abs. 1 AO) unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint.

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