Antragsrecht auf Kfz-Steuerbefreiung geht auf die Erben über

Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor (§ 3a KraftStG).

Jüngst hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass das Antragsrecht für eine Kfz-Steuerbefreiung für eine behinderte Person nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger übergeht (Urteil vom 18.10.2019, 13 K 1012/18). Weiterlesen

Auch behindertengerechte Umbauten nicht mehr abziehbar?

In meinem „Aufreger des Monats Februar 2020“ habe ich – durchaus pointiert  – darauf aufmerksam gemacht, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema „außergewöhnliche Belastungen“ so scharf geworden sind, dass entsprechende Kosten kaum noch abziehbar sind. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Selbst eine der letzten „Bastionen“ des § 33 EStG, nämlich die Kosten für einen behindertengerechten Umbau, droht zu fallen.

Nach dem Willen des FG Münster gilt: Einem behinderten Menschen muss eine Terrasse reichen. Möchte er eine zweite Terrasse haben, ist dies steuerlich ohne Belang (Urteil vom 15.1.2020, 7 K 2740/18 E). Weiterlesen