Rücknahme der Genehmigung zur Ist-Besteuerung bei falscher Umsatzschätzung

Das Finanzamt kann die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten genehmigen, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat. Früher galt eine Grenze von 500.00 Euro (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, ist der maßgebende Gesamtumsatz nach den voraussichtlichen Verhältnissen des Gründungsjahres zu bestimmen. Für diese Prognose ist ein Gesamtumsatz nach den Grundsätzen der Soll-Besteuerung zu schätzen (BFH-Urteil vom 11.11.2020, XI R 41/18).

Was aber gilt, wenn die Prognose, also die Schätzung des Unternehmers, einen Umsatz von weit weniger als 600.000 Euro vorgesehen hat, sich diese Schätzung aber als haltlos erweist? Weiterlesen