Ist ein Vorsteuerabzug aus nicht ausgefüllten Bewirtungsbelegen möglich?

Ertragsteuerlich dürfen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass den Gewinn nicht mindern, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen. Ist ein Vorsteuerabzug möglich, wenn die hierzu erforderlichen Angaben zum Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen fehlen? Über diese Frage hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 19.04.2019 (5 K 5119/18) zu entscheiden. Weiterlesen