Das Elterngeld hält einige Kuriositäten bereit. Genauer ist es zuweilen fast schon von Zufällen abhängig, wann das Elterngeld gezahlt wird. Eine Art Gestaltungsmodell für Personengesellschafter hat nun das Bundessozialgericht genehmigt. Danach gilt:
Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht
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