Gas- und Strompreisbremse: Dezember-Soforthilfe für Bürger und Unternehmen in Kraft getreten

Am 19.11.2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) in Kraft getreten (BGBl 2022 I S. 2035), das eine Dezember-Soforthilfe für Bürger/innen und Unternehmen vorsieht, die vom Energiekostenanstieg bei Gas und Wärme betroffen sind. Damit zündet die Bundesregierung die erste Stufe der sog. Gas- und Strompreisbremse.

Hintergrund

Zur Bekämpfung des drastischen Energiepreisanstiegs in Deutschland hat die Bundesregierung seit Februar 2022 mit dem Energiekostendämpfungsprogramm zunächst energieintensive Industriezweige entlastet. Im September 2022 wurde dann mit dem 200 Mrd. € Abwehrschirm der Bundesregierung auch ein umfangreiches Entlastungspaket für Bürger/innen und kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht. Die von der Bundesregierung eingesetzte sog. Gaskommission hat eine „Gas- und Strompreisbremse“ vorgeschlagen, die nach den Beschlüssen der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden muss. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) ist hierbei der erste Schritt.

Inhalt der Dezember-Soforthilfe

Die mit dem EWSG beschlossene Dezember-Soforthilfe ist erster Teil der von der sog. Gaskommission vorgeschlagenen Gas- und Strompreisbremse. Die Soforthilfe dient als finanzielle Überbrückung für alle Kunden, für die eine Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 umgesetzt wird. Für die Betroffenen entfällt bei Gas- bzw. Wärmebezug die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September 2022 gezahlten Abschlags bemisst.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Weiterlesen

Energiekrise: Temporär reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Der Bundesrat hat am 7.10.2022 der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Aber wo bleibt die Entlastung bei anderen Energieträgern?

Hintergrund

Auf den enormen, vor allem kriegsbedingten Energiepreisanstieg reagiert der Bund mit umfangreichen Entlastungsmassnahmen für Verbraucher und Unternehmen, vor allem bei Strom und Gas. Mit der Umsetzung der Vorschläge der sog. Gaskommission der Bundesregierung sollen weitere Schritte folgen, insbesondere eine „Gaspreisbremse“.

Umsatzsteuer auf Gas wird befristet reduziert

Mit dem vom Bundesrat am 7.10.2022 gebilligten „Gesetz zur temporären Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen befristet reduziert:  Vom 1.10.2022  bis  31.3.2024  beträgt die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten. Es tritt rückwirkend zum 1.10.2022 in Kraft. Weiterlesen