Corona-Härtefallfonds startet in Kürze – Rettungsanker ohne Anspruch

Am 29.4.2021 haben BMWi/BMF erste Details für einen Härtefallfonds als ergänzende wirtschaftliche Corona-Hilfsmaßnahme der Länder angekündigt. Im Mai soll nun die Antragstellung über Dritte endlich möglich sein.

Hintergrund und Zielsetzung

Mit der Härtefallfonds sollen diejenigen Unternehmen unterstützt werden, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, aber förderwürdige Fixkosten aufweisen, ferner die wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde. Der Fonds hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro, der jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden soll. Am Härtefallfonds wollen sich 14 Länder beteiligen, nur Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben eigene Förderprogramme. Weitere Details unter dem Punkt Hinweis (s.u.).

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Bund und Länder einigen sich auf Corona-Härtefallfonds

Bund und Länder haben sich am 18.3.2021 auf Eckdaten eines 1,5 Mrd. schweren Corona-Härtefallfonds geeinigt, den Bund und Länder je zur Hälfte finanzieren.

Wem nützt das?

Hintergrund

Überbrückungshilfeprogramme, November- und Dezemberhilfen oder Neustarthilfe: Die vom Bund zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen aufgelegten finanziellen Hilfsprogramme sind nicht nur bürokratisch und mit schlechten Softwarelösungen unterlegt, so dass die Finanzhilfen häufig verspätet bei den Adressaten ankommen. Vor allem sind die Programme häufig an (zu strenge) Zugangskriterien geknüpft, die viele Unternehmen oder Soloselbständigen nicht erfüllen können: Sie fallen durchs Förderraster! Dies gilt für Mischbetriebe zum Beispiel ebenso wie Gründer, die ihr Start-up leider einen Ticken zu spät gegründet haben…

Härtefallfonds soll „vergessenen“ Wirtschaftsteilnehmern helfen

Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Corona-Finanzhilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die nach Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen. Die Hilfen sind für Unternehmen vorgesehen, die bei den bisherigen Förderprogrammen nicht zum Zuge kommen, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie ebenfalls bedroht ist.

Dabei gilt vorbehaltlich weiterer Details Folgendes: Weiterlesen