Teilbetrieb oder kein Teilbetrieb? Das ist hier die Frage

Übt ein Mandant verschiedene gewerbliche Tätigkeiten aus oder verfügt sein Gewerberieb über Zweigstellen bzw. mehrere Niederlassungen, so stellt sich die stets Frage, ob insoweit eigenständige (Teil-)betriebe gegeben sind. Die Interessenlage kann dabei unterschiedlicher Natur sein: Wer Verluste einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnen aus einer anderen Tätigkeit gewerbesteuerlich verrechnen will, möchte in der Regel einen einzigen Gesamtbetrieb sein eigen nennen, während die Sache anders aussieht, wenn beide Tätigkeiten Gewinne erwirtschaften und der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 GewStG von 24.500 € mehrfach genutzt werden soll. Zu der Frage der Teilbetriebseigenschaft sind in jüngster Zeit mehrere Urteile gefällt worden.

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Was hat die Finanzverwaltung bloß gegen Blockheizkraftwerke?

Die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass Blockheizkraftwerke (BHKW) nicht mehr wie ein selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut, sondern als wesentlicher Gebäudebestandteil zu behandeln sind. Die Aufwendungen für ein BHKW sind somit entweder über die Gebäudeabschreibung zu berücksichtigen oder – im Falle des Erhaltungsaufwands – in voller Höhe sofort abzugsfähig. Ein Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung eines BHKW sowie Sonderabschreibungen nach §7g Abs. 5 EStG kommen nicht mehr in Betracht. Aus Vertrauensschutzgründen wird den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, die bisherige Verwaltungsauffassung weiterhin anzuwenden. Dieses Wahlrecht ist auf alle BHKW anzuwenden, die vor dem 31. Dezember 2015 angeschafft, hergestellt oder verbindlich bestellt worden sind. Nun setzt die OFD Nordrhein-Westfalen aber “noch einen drauf“: Wohnungsunternehmen gefährden die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, wenn sie BHKWs oder KWK-Anlagen betreiben.

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Wie Windkraft und Sonne die Steuern auf Abfindungen senken

Nehmen wir einmal folgenden Fall: Ein Steuerpflichtiger möchte (oder muss) vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Dafür winkt ihm eine hohe Abfindung, die er natürlich möglichst ermäßigt besteuert wissen möchte. Doch was tun? Hier könnte es helfen, wenn er zum Beispiel über eine Windkraft- oder Fotovoltaikanlage verfügt bzw. an dieser beteiligt ist und insoweit gewerbliche Einkünfte erzielt. Er könnte diese Anlage nämlich an seinen Ehepartner veräußern. Weiterlesen