Maulkorb für den DIHK bei der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine IHK den DIHK verlassen muss, weil der Dachverband seine Äußerungskompetenzen überschritten hat (BVerwG v. 14.10.2020 – 8 C 23. 19). Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Aufgabe der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern ist es insbesondere, das wirtschaftliche Gesamtinteresse der ihnen jeweils zugehörigen Gewerbetreibenden zu vertreten (§ 1 Abs. 1 IHK-Gesetz), etwa durch Stellungnahmen und Äußerungen zu Gesetzesvorhaben, Infrastrukturvorhaben in der Region oder Handlungsnotwendigkeiten in der Corona-Krise. Zu diesem Zweck sind sie auch Mitglied im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.), der das überörtliche Interesse der rund vier Millionen Gewerbetreibenden aus Industrie, Handel- und Dienstleistungsgewerbe in Berlin und Brüssel gegenüber der Politik vertritt.

Bundesverwaltungsgericht zieht enge Kompetenzgrenzen 

Im Streitfall ging es um folgendes: Die Klägerin ist IHK-Mitglied und beanstandet seit 2007 zahlreiche Äußerungen des DIHK, weil sie über die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern hinausgingen. Die Klage ist in allen Vorinstanzen erfolglos geblieben. Weiterlesen