Neues zu Schulhunden und Therapiehunden

In meinem Blog-Beitrag „Aufwendungen für Schulhund doch abziehbar?“ hatte ich ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf vorgestellt. Dieses hat entschieden, dass eine Lehrkraft die Aufwendungen für einen “Schulhund” anteilig von der Steuer absetzen kann (Urteil vom 14.9.2018, 1 K 2144/17 E). Meinen Beitrag hatte ich mit den Worten beendet: „Es ist übrigens erkennbar, dass die Fälle der zu pädagogischen Zwecken eingesetzten Hunde gar nicht so selten sind.“ Und siehe da: Der nächste Hund war beim Finanzgericht vorstellig.

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Aufwendungen für einen „Schulhund“ sind keine Werbungskosten einer Lehrerin

Als Hundeliebhaber bedauere ich folgendes Urteil zutiefst: Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Lehrerin Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet und dort als „Schulhund“ eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann (Urteil vom 12.3.2018, 5 K 2345/15).

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Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen – Auch für eine GmbH?

Die Entwicklungen rund um die Umsatzsteuerbefreiung für Lehrer und Dozenten stagnieren derzeit etwas. Als Ursache lässt sich leicht die bekannte Behäbigkeit des Gesetzgebers identifizieren. Das gibt in der Zwischenzeit allerdings der Rechtsprechung Gelegenheit, eine zielführende Schneise ins Regelungsdickicht zu schlagen.

Durchaus klärungsbedürftig erscheint etwa die Frage, ob die Steuerbefreiung für Privatlehrer nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie auch auf juristische Personen Anwendung findet. Die Finanzverwaltung verneint dies (natürlich). Zur Begründung wird ein „historisches Begriffsverständnis“ angeführt. Da die Finanzverwaltung solche Behauptungen ja ohnehin nie empirisch untermauert, muss man sich letztlich auch nicht die Mühe machen, das zu kommentieren. Vermutlich hat man schlicht übersehen, wie weit man in der Historie für dieses Argument zurückgehen muss. Irgendwann in der Menschheitsgeschichte glaubte man ja schließlich auch, die Erde sei eine Scheibe. Weiterlesen

Finanzgericht: Doch keine Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für Lehrer und Dozenten?

Vor acht Wochen hatte ich über die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Steuerpflicht von Fahrschulumsätzen berichtet. Voraussichtlich morgen veröffentlicht das Gericht nun sein Urteil, oder besser Urteilchen. Weiterlesen

Umsatzsteuerbefreiung: Rückschlag für (Fahr-)Lehrer

Das Finanzgericht Niedersachsen hat nach heutiger Hauptverhandlung die Steuerbefreiung für Umsätze aus Fahrschulunterricht (Klassen A, B) verneint. Die Richter ließen erkennen, dass sie keine Vergleichbarkeit zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen annehmen. Maßgeblich soll die Sicht des Durchschnittsverbrauchers sein. Dieser erwarte vom Unterricht keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Mehr dazu in Kürze.