JStG 2020 – Bundesregierung hält an „Zusätzlichkeit“ bei Lohnumwandlung weiter fest

Am 8.10.2020 hat der Bundestag nach erster Lesung das JStG 2020 an den Finanzausschuss überwiesen (BT-Drs. 19/22850). Trotz vehementer Kritik der Wirtschaftsverbände am Referentenentwurf hält die Bundesregierung unverändert an ihren Verschärfungsplänen zum „Zusätzlichkeitserfordernis“ beim ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fest. Sind im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen denkbar? Weiterlesen