Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie?

Die Wirtschaftsminister der Länder fordern, die befristet geltende Senkung der Umsatzsteuersätze zu entfristen und überdies auch den Steuersatz auf Getränke zu senken.

Was ist von diesem Plan zu halten?

Hintergrund

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz ab dem 1.7.2020 befristet bis 30.6.2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt (v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385). Mit dem Zweiten Corona-SteuerhilfeG wurde für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 überdies der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt (v. 29.6.2020, BGBl 2020 I S. 1512). Überlegungen, diese allgemein geltende Senkung mit Rücksicht auf den administrativen Aufwand der Wirtschaft und der Finanzverwaltung bei der ab 1.1.2021 erforderlichen „Rückabwicklung“ hat die Politik eine Absage erteilt. Ab 01.07.2021 gilt dann wieder der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent.

Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz

In ihren Beschlüssen vom 30.11.2020 beklagt die Wirtschaftsministerkonferenz nun die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Tourismuswirtschaft. „Vor diesem Hintergrund hält die Wirtschaftsministerkonferenz es für erforderlich, die vorgesehene Befristung auf ein Jahr zu überprüfen und bei Fortdauern des Pandemiegeschehens zu gegebener Zeit zu verlängern“ (WMK- Beschluss v. 30.11.2020, Nr. 1.2 Ziff.3). Weiterlesen