BMF-Diskussionsentwurf zum Mindeststeuergesetz: Globale Mindesteuer gewinnt an Fahrt

Das Bundesfinanzministerium hatte am 20.03.2023 den lang erwarteten Diskussionsentwurf zur nationalen Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht.

Hintergrund

Die Umsetzung der globalen Mindesteuer gewinnt in Deutschland deutlich an Fahrt. So hatte das BMF bereits am 20.03.2023 einen Diskussionsentwurf veröffentlicht. Er dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 – auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am15.12.2022 geeinigt haben – zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union.

Anwendungsgrundlagen

Die Mindestbesteuerungsregelungen sollen erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 30.12.2023 beginnen. Große Gruppen von Unternehmen sollen dann verpflichtet sein sicherzustellen, dass das Einkommen aller Mitglieder der Gruppe in den Jurisdiktionen ihrer Ansässigkeitsstaaten einer Besteuerung von effektiv 15% unterliegt (effektiver Mindeststeuersatz). Wird dieser nicht erreicht, so wird auf Ebene der obersten Muttergesellschaft eine zusätzliche Steuer in Höhe der Differenz zu zahlen sein.

Anwendung wird diese Regelegung auf multinationale und nationale Konzerne finden, die einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro in mindestens zwei von vier vorangehenden Geschäftsjahren erwirtschafteten. Liegt eine Gesellschaft des Konzerns in Deutschland, so soll das sog. Mindeststeuergesetz greifen.

Umfassende Neuordnung in Konzernen erforderlich?

Mit dem vorgesehenen Gesetz wird ein zusätzliches, neues Besteuerungssystem für große Unternehmensgruppen geschaffen werden, welches passgenau in das bestehende deutsche Unternehmensteuerrecht eingefügt werden muss. Der Umfang und die Detailfragen, welche weiterhin offen sind, können etwa an der Stellungnahme der Verbände abgeschätzt werden, welche diese gegenüber dem BMF am 25.04.2023 abgegeben haben: Auf insgesamt 119 Seiten werden hier wichtige Punkte gegenüber dem BMF adressiert.

Etwa wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland einen erheblichen Zusatzaufwand für die betroffenen Unternehmen hervorruft und so weit wie möglich durch praxistaugliche Vereinfachungen und Übergangsregelungen begrenzt werden sollte. Dabei stellt die komplexe Datenerfassung gem. der Verbändestellungnahme eine der größten Herausforderungen dar, welche zur Durchführung des neuen Besteuerungsverfahrens erforderlich ist und bei Fehlern zu weitreichenden Sanktionen führen kann.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die wichtigen Hinweise der Verbände eine Berücksichtigung erfahren werden. Der nunmehr im BMF wohl gestartete formale Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, inwiefern offene Fragen geklärt und Lücken geschlossen werden können.

EU-Staaten einigen sich auf globale Mindeststeuer

Monatelang war auf Ebene der EU hart verhandelt und debattiert worden. Nunmehr wurde die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union verabschiedet und bereits am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Was ist von der Richtlinie zu erwarten?

Hintergrund

Im Jahr 2021 einigten sich 137 Staaten auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne. Ziel der sog. „globalen Mindeststeuer“ ist ein Mindeststeuersatz in Höhe von 15 Prozent: Diejenigen Unternehmen, die einen konsolidierten Umsatz in Höhe von mindestens 750 Mio. EUR aufweisen, sollen demnach – unabhängig von ihrem Sitz – mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Wesentliches Element dieser Besteuerung ist eine Ergänzungssteuer, die erhoben werden soll, wenn ein Konzern das Mindeststeuerniveau von 15 Prozent in einem Land unterschreitet. Bis Ende 2023 soll die Richtlinie in nationales Recht übertragen werden.

Einigung auf EU-Ebene unter Aufgabe der Ungarn-Blockade

Gegen die Umsetzung des Textes der Richtlinie setzte sich zuletzt v.a. Ungarn ein. Da Steuerfragen in der Europäischen Union stets Einstimmigkeit erfordern, scheiterte die rasche Umsetzung daran zunächst. Auf Druck einzelner Länder – sie drohten Ungarn damit, eine Genehmigung des ungarischen Plans zur Verwendung von EU-Corona-Hilfen zu blockieren –, konnte die Richtlinie Ende 2022 verabschiedet werden. Weiterlesen

Internationale Einigung auf globale Mindeststeuer?

Bereits seit vielen Jahren wird über die Umsetzung einer internationalen Mindestbesteuerung – v.a. für Großkonzerne – auf unterschiedlichsten Ebenen diskutiert. Während die Verhandlungsbereitschaft der alten US-Regierung diesbezüglich sehr gering ausfiel, scheinen die USA unter ihrem neuen Präsidenten Joe Biden einen Kurswechsel zu verfolgen. Eine Einigung scheint wahrscheinlicher denn je.

Hintergrund

Dass internationale Großkonzerne durch die Wahl ihres Firmensitzes und unterschiedliche, landesspezifische Steuersysteme ihre Steuerlast deutlich gering halten können, ist vielen Staaten ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund wird auf OECD-Ebene bereits seit vielen Jahren über eine globale Mindestbesteuerung auf der einen Seite sowie eine Novellierung der Steuern auf digitale Dienstleistungen von Unternehmen auf der anderen Seite diskutiert. Ergebnisse dazu blieben jedoch aus, was nicht zuletzt an dem Desinteresse der alten US-Regierung lag. Hingegen verfolgt die neue US-Regierung einen anderen Weg. Weiterlesen