Aufreger des Monats April: Sozialträger fordert kleine Schenkungen der Oma zurück

Enkelkinder, die sich über eine monatliche Schenkung ihrer Oma von 50 Euro freuen, sollten den jeweiligen Betrag nicht für Eis, Spielzeug, Handys oder dergleichen ausgeben, sondern zehn Jahre lang unangetastet auf einem Konto liegen lassen. Denn wird die Oma eines Tages pflegebedürftig, schwärmen die „bösen Detektive“ der Sozialträger aus und schauen, ob sie bei den Enkeln nicht den einen oder anderen Euro finden, denen sie ihnen wieder entreißen können.

Blöd, wenn das Geld dann bereits ausgegeben worden ist und man nicht weiß, wie man der Forderung der Sozialträger nachkommen soll. Sie halten das für „Herolds Märchenstunde“? Da kennen sie aber die Richter des Oberlandesgerichts Celle schlecht. Weiterlesen

Angehörigen-Entlastungsgesetz seit dem 01.01.2020 in Kraft

Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden entlastet

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen zukünftig entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten.

Die bisherige Regelung

Werden beispielsweise Eltern pflegebedürftig und verfügen sie nicht über genug eigene Mittel, um die Kosten der Pflege zu bezahlen, übernimmt häufig das Sozialamt diese Kosten (sogenannte „Hilfe zur Pflege“, SGB XII). Bisher holte sich das Sozialamt aber in vielen Fällen das Geld zurück.

Häufig mussten daher pflegebedürftige, deren Pflegeleistungen durch das Sozialamt übernommen werden bisher befürchten, dass das Sozialamt ihre Angehörigen und insbesondere volljährige Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Mit der Gesetzeseinführung werden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen zukünftig entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Weiterlesen