Negativzinsen bleiben weiterhin nicht abzugsfähig

Negativzinsen bleiben weiterhin nicht abzugsfähig

Der BT-Finanzausschuss hat eine Gesetzesinitiative der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/15771) zurückgewiesen, künftig Negativzinsen im Steuerrecht stärker zu berücksichtigen; das ist angesichts des anhaltenden Zinstals und infolgedessen immer häufiger für Bankguthaben zu zahlenden „Strafzinsen“ zu bedauern.

Hintergrund

Nach neuen Daten der EZB-Bankenaufsicht, die derzeit im Euroraum 117 Banken überwacht, verdienen deutsche Banken im internationalen Vergleich immer weniger: die zusammengefasste Eigenkapitalrendite (ROI) der Bankinstitute in Deutschland lag im letzten Jahr nur bei 0,42 Prozent (Frankreich: 6,32 Prozent; Italien: 7,59 Prozent), das ist der niedrigste Wert in der Eurozone. Schuld an dieser Misere ist das seit Jahren anhaltende niedrige Zinsniveau, bei dem Banken mit ihrem Geschäftsmodell immer weniger verdienen. Weiterlesen