Letzter Aufruf für Studierende und Fachschüler: Antragsfrist für Energiepreispauschale (EEP) läuft Ende September ab

Jetzt wird’s aber Zeit: Am 30.9.2023 endet die Antragsfrist für die Beantragung der EEP für Studierende und Fachschüler. Auf die steuerfreie Einmalzahlung von 200 Euro besteht ein Rechtsanspruch.

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen.

Was müssen Studierende und Fachschüler jetzt noch beachten? Weiterlesen

Update: Hohe Antrags- und Erledigungsquote bei Studenten-EEP!

Aktuelle Zahlen der Bundesregierung von Anfang Mai 2023 belegen: Die Energiekostenpauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler kommt bei der Zielgruppe gut an, die Erledigungsquote ist hoch.

Hintergrund

Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler angekündigt, die Mitte Dezember 2022 durch den Gesetzgeber beschlossen wurde (EPPSG v.16.12.2022, BGBl 2022 I S.2357). Mitte Februar 2023 haben sich die Länder endlich über die digitale Antragsplattform geeinigt, seit 15.3.2023 war die Antragstellung möglich.

EEP wird intensiv von Studenten und Fachschülern nachgefragt

Bis 19.4.2023 wurden bislang insgesamt 2.239.627 Anträge auf Auszahlung des Zuschusses gestellt. Eine Auszahlung erfolgte bis zum genannten Zeitpunkt an 2.210.466 Personen, hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/6292) am 19.4.2023 mitgeteilt.

Bis 21.3.2023 war nach Mitteilung der Bundesregierung vom 4.4.2023 der 200-Euro- Zuschuss in 1.214.384 Fällen beantragt, davon an 1.011.460 Studierende und Fachschüler ausgezahlt worden – ich habe im Blog berichtet.

Das bedeutet, dass sich im Zeitraum von weniger als einem Monat die Antragszahlen nahezu verdoppelt haben. Nachdem nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums in der Gesetzesbegründung insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler, in Summe also rund 3,5 Mio. potentielle Antragsteller (nach jüngster Mitteilung der Bundesregierung rund 3.584.697 Zugangs-Datensätze) anspruchsberechtigt sind, bedeutet das weiter, dass seit Antragsstart am 15.3.2023 bereits rund 62 Prozent – also fast zwei Drittel – der potentiell Antragsberechtigten ihren Antrag auf EEP gestellt und rund 61 Prozent die EEP ausgezahlt bekommen haben. Das ist beachtlich!

Wie ist das zu bewerten?

Die nackten Zahlen zum Stand 19.4.2023 lassen zwei Einschätzungen zu: Weiterlesen