Update Überbrückungshilfe – Kommt ein neuer Programmteil?

Hinsichtlich der vom Koalitionsausschuss am 25.8.2020 beschlossenen Verlängerung der Überbrückungshilfe bis 31.12.2020 plant die Bundesregierung offenbar einen zweiten, den Zeitraum 1.9.2020 bis 31.12.2020 umfassenden Programmteil, teilt die BStBK mit.

Hintergrund

Das mit 24,6 Mrd. Euro dotierte Überbrückungshilfe-Programm des Bundes ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben; es schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe und FAQ (Stand: 25.8.2020) zum Förder- und Antragsverfahren finden Sie auch auf der Website des BMWi. Über Einzelheiten habe ich im Blog und an anderer Stelle berichtet.

Anträge können seit 8.7.2020 nur über authentifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und – seit 10.8.2020 – Rechtsanwälte in einem Online-Antragsverfahren bis 30.9.2020 gestellt werden. Das Programm sieht einen – nach Umsatzeinbruch in den Monaten Juni, Juli und August 2020 gestaffelten – Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten vor. Voraussetzung ist hierfür aber, dass der externe Dritte in den Monaten März und April 2020 einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent testiert (Ausnahmen gelten für Gründerunternehmen und Saisonbetriebe). Am 25.8.2020 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Laufzeit des seit 1.6.2020 laufenden Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Eine Konkretisierung des Verlängerungsinhalts steht bislang aus.

BStBK erwartet zwei Programmteile

Die BStBK erwartet laut einer Pressemitteilung vom 9.9.2020 nun, dass bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe in zwei Programmteile bezüglich der Fördermonate unterschieden wird: Weiterlesen

Überbrückungshilfe soll bis Jahresende verlängert werden – aber mit welchem Inhalt?

Das Überbrückungshilfeprogramm des Bundes soll nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung bis 31.12.2020 verlängert werden. Aber mit welchem Inhalt? Die Politik steht vor einer kaum lösbaren Aufgabe.

Hintergrund

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Das Überbrückungshilfe-Programm schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Ein Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht, ferner fortlaufend aktualisierte FAQ. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe finden Sie auch auf der Website des BMWI.  Über Einzelheiten habe ich im hier im Experten-Blog und an anderer Stelle berichtet (NWB 2020, 2174 s.u.).

Anträge können seit 8.7.2020 nur über authentifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und – seit 10.8.2020 – Rechtsanwälte in einem Online-Antragsverfahren bis 30.9.2020 gestellt werden. Das Programm sieht einen – nach Umsatzeinbruch in den Monaten Juni, Juli und August 2020 gestaffelten – Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten vor. Voraussetzung ist hierfür aber, dass der externe Dritte in den Monaten März und April 2020 einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent testiert (Ausnahmen gelten für Gründerunternehmen und Saisonbetriebe). Weiterlesen

Update: Corona-Überbrückungshilfeprogramm des Bundes kommt bei Unternehmen nicht an – eine Halbzeitbilanz

Am 1.7.2020 sollte das Überbrückungshilfeprogramm des Bundes starten, tatsächlicher Start war aber erst in der zweiten Julihälfte. Wie wird das Programm in Anspruch genommen? Eine Halbzeitbilanz per Mitte August 2020.

Hintergrund

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von bis zu 24,6 Milliarden Euro. Am 12.6.2020 hat die Bundesregierung Eckpunkte des Programms beschlossen, die das BMWi auf seiner Website veröffentlicht hat. Über das Antragsverfahren der Überbrückungshilfe habe ich an anderer Stelle ausführlich berichtet (Jahn, NWB 2020, 2174 ff. / für Abonnenten kostenfrei). Die Antragsfrist sollte ursprünglich am 31.8.2020, die Auszahlungsfrist am 30.11.2020 enden. Inzwischen wurde die Antragsfrist bis 30.9.2020 verlängert. Anträge können ausschließlich über registrierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte gestellt werden.

Wie sehen die aktuellen Zahlen aus? Weiterlesen

Update Corona-Überbrückungshilfe: Antragstellung jetzt auch über Rechtsanwälte möglich!

Auch Anwälte können ab dem 10.8.2020 die sog. Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen. Dies hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitgeteilt.

Hintergrund

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU beschlossen, die Corona-bedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Das Überbrückungshilfe-Programm schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Ein Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe finden Sie auch auf der Website des BMWi. Über Einzelheiten habe ich im Blog und an anderer Stelle berichtet (Jahn, NWB 2020, 2174, s.u.). Weiterlesen

Aufatmen bei den steuerberatenden Berufen: Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfe bis 30.9.2020 verlängert!

Die Bundes­regierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungs­hilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30.9.2020 beantragen. Weiterlesen

Update Überbrückungshilfe des Bundes: Statt „Wumms“ mit “Rumms“ vor die Wand?

Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Der ursprünglich für 1.7.2020 geplante Programmstart musste mehrfach verschoben werden; erst seit Ende Juli 2020 ist nun endlich die Antragsbearbeitung möglich.

Hintergrund

Im Koalitionsausschuss hat die Bundesregierung am 3.6.2020 als Teil des Konjunkturpakets unter Pkt.13 auch eine Überbrückungshilfe-Programm für Freiberufler und KMU beschlossen, die Corona-bedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Dieses Programm soll nahtlos an das Soforthilfeprogramm des Bundes für Soloselbständige, Freiberufler und KMU mit bis zu zehn Beschäftigte anschließen, das am 31.5.2020 ablief.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von bis zu 24,6 Milliarden Euro. Die Antragsfrist soll am 31.8.2020, die Auszahlungsfrist am 30.11.2020  enden. Am 12.6.2020 hat die Bundesregierung Eckpunkte des Programms beschlossen, die das BMWi auf seiner Website veröffentlicht hat. Über das Antragsverfahren der Überbrückungshilfe habe ich an anderer Stelle ausführlich berichtet (Jahn, NWB 2020, 2174 ff. / s.u.). Aber es „hakt“… Weiterlesen

Überbrückungshilfe des Bundes mit Startschwierigkeiten

Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Eine Antragstellung soll ab dem 8.7.2020 durch den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich sein. Doch viele Voraussetzungen des Programmstarts sind noch nicht erfüllt. Weiterlesen

Corona-Schutzschirm hilft Studenten aus der Klemme

Studenten, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, können seit 15.6.2020 eine Überbrückungshilfe des Bundes beantragen: Bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 sollen helfen, dass Studenten auch in der Corona-Krise ihr Studium nicht aus wirtschaftlichen Gründen abbrechen müssen. Weiterlesen