Es war zu befürchten: Der Ausschussempfehlung folgend hat der Bundesrat am 24.11.2023 dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung die Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG) angerufen.
Hintergrund
Ziel des vom Bundestag am 17.11.2023 verabschiedeten sog. Wachstumschancengesetzes (BT-Drs.20/8626; 20/9006) ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element, eine Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung und Vereinfachungen im Steuersystem sollen die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern. Ich habe im Blog mehrfach berichtet.
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Das Wachstumschancengesetz muss jetzt nach dem BR-Beschluss v. 24.11.2023 (BR-Drs.588/1/23) im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Die Länder kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang (BR-Drs. 433/23) zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf.
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