Update Finanzamtszinsen: Der Bundestag bleibt weiterhin stur!

Am 28.1.2021 hat es der Bundestag mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition abermals abgelehnt, die Zinsen im Steuerrecht dem gegenwärtigen Niedrigzinsniveau anzupassen.

Hintergrund

Ich habe wiederholt zu diesem Thema im Blog berichtet: Derzeit werden bei der Verzinsung von Steuernachforderungen 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die Steuer entstanden ist, monatlich 0,5 Prozent Zinsen erhoben; im umgekehrten Fall einer Steuererstattung gilt dasselbe. Der unveränderte Zinssatz, die nach § 238 AO derzeit 0,5 Prozent pro Monat (also 6 Prozent im Jahr) betragen, besteht seit in zwischen 50 Jahren, obwohl seit Jahren Zinsen in dieser Höhe nicht erwirtschaftet werden können.

Eskaliert ist der Konflikt, seit der BFH (v. 25.4.2018 – IX B 21/18, BStBl II 2018, 415 und v. 3.9.2018 – VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279) in einem Sofortverfahren ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den aktuellen Zinssatz geäußert und deshalb die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides angeordnet hat – ich habe wiederholt berichtet. Das BMF hat daraufhin seit Ende 2018 auf Antrag die Vollziehung von Zinsbescheiden für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 aus (BMF-Schreiben v. 14.12.2018 – IV A 3 – S 0465/18/10005-01), hält aber im Übrigen im Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO v. 31.1.2019 – IV A 3 –S 0062/18/10005) am Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat fest. Das BVerfG wollte schon 2019 entscheiden, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 AO von 0,5 Prozent für jeden Monat (also 6 Prozent/Jahr) für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2009 beziehungsweise nach dem 31.12.2011 verfassungswidrig ist (BVerfG 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17), die Entscheidung steht auch.

Bundestag lehnt Gesetzesinitiative abermals ab

Am 28.1.2021 hat der Bundestag in abschließender Lesung die Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BT-Drs.19/25795) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/26245) angenommen. Weiterlesen

39 Tage nach der Bundestagswahl: Hoffnungsschimmer auf Entlastungen

Jamaika-Koalition setzt Steuerentlastungen auf die Tagesordnung

Schon am ersten Abend ihrer Sondierungsgespräche haben CDU, CSU, FDP und Grüne ein vielversprechendes Ergebnis zum Themenblock Finanzen, Haushalt, Steuern vorgelegt.

An der schwarzen Null, dem Vermächtnis von Wolfgang Schäuble, soll demnach nicht gerüttelt werden. Jamaika plant weiter mit einem Haushalt ohne Schulden. Weiteres Highlight ist die klare Absage an die Einführung von Substanzsteuern. Damit ist offensichtlich die im Wahlprogramm der Grünen geforderte Vermögensteuer als Seifenblase zerplatzt.

Erfreulich ist vor allem, dass sich das Papier auf die Auflistung von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen konzentriert. Jamaika hat somit offenbar die Grundsatzentscheidung getroffen, die Bürger steuerlich zu entlasten. Damit würde man sich deutlich von der großen Koalition abgrenzen, die Haushaltsspielräume zumeist für Mehrausgaben genutzt hat.

Einkommensteuer im Fokus

An erster Stelle führt das Sondierungspapier Entlastungen für Familien mit Kindern sowie für untere und mittlere Einkommensschichten auf. Nimmt man die Parteiprogramme zum Maßstab, dürfte sich eine Tarifentlastung in der Einkommensteuer im Bereich bis zu 60.000 zu versteuerndem Einkommen abspielen. Spannend wird es bei der Familienförderung. Denkbar wäre, dass die Grünen in den Detailverhandlungen auf Abstriche beim Ehegattensplitting drängen, um andere Familienmodelle stärker fördern zu können.

Ernst ist es den angehenden Koalitionären offenbar mit dem Abbau des Solidaritätszuschlags. Ab wann und in welchem Umfang dies geschieht, muss aber noch ausverhandelt werden.

Darüber hinaus sind wohnungs- und klimapolitisch motivierte steuerliche Fördermaßnahmen vorgesehen. Dabei geht es um die energetische Gebäudesanierung sowie für den Mietwohnungsneubau einschließlich der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen an. Zu den beiden erstgenannten Punkten gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Anläufe, die aber politisch bisher nicht durchsetzbar waren. Jamaika kann sich daher auf ausformulierte Entwürfe in den Schubladen des Finanzministeriums stützen.

Endlich Zinsanpassung im Steuerrecht?

Seit Jahren sinkt und sinkt das Zinsniveau, doch im Steuerrecht wird weiterhin mit 5,5% (zur Diskontierung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen) bzw. 6% (zur Diskontierung von Pensionsrückstellungen, bei der Verzinsung von Steuererstattungen/-nachzahlungen) gerechnet, was zu teilweise dramatischen Verzerrungen insbesondere der Steuerbilanz führt, stille Lasten legt und Scheingewinne der Besteuerung unterwirft. Für 2018 könnte endlich im Steuerrecht die Marktrealität Einzug halten. Weiterlesen