Aktivierte Entwicklungskosten: Warum Sie bei einer hohen Aktivierungsquote genauer hinschauen sollten

Lohnt sich Forschung und Entwicklung? Diese Frage hatte ich vor vielen Jahren in meiner Doktorarbeit gestellt. Das Ergebnis meiner empirischen Studie: Zumindest in der Wirtschaftskrise wirken sich Forschungs- und Entwicklungskosten nicht positiv auf den Aktienkurs eines Unternehmens aus. Doch das Thema ist nicht nur für börsennotierte Unternehmen relevant.

Alle Unternehmen mit F&E-Aktivitäten können bilanzpolitische Spielräume nutzen, um ihre Gewinne zu steigern. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist dies häufiger der Fall. Damit ist das Thema meiner Dissertation wieder hochaktuell, denn ich habe damals die Jahre der Finanzkrise empirisch untersucht.

Wieso die Aktivierung der Entwicklungskosten branchenabhängig ist

Für die Aktivierung von Entwicklungskosten in der IFRS-Bilanz müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss eine zuverlässige Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten möglich sein. Genau aus diesem Grund ist die Aktivierung von Entwicklungskosten auch branchenabhängig. Denn nur diese dürfen überhaupt aktiviert werden. Für Forschungskosten gilt ein explizites Aktivierungsverbot, die angefallenen Kosten sind im Jahr ihrer Entstehung sofort als Aufwand zu erfassen. Entwicklungskosten liegen nur dann vor, wenn die Forschungsergebnisse auch genutzt werden können.

Betrachtet man beispielsweise die Bilanzen von Pharmaunternehmen, so findet man nur selten aktivierte Entwicklungskosten. Dies liegt einfach daran, dass über viele Jahre Unsicherheit darüber besteht, ob die Entwicklungen jemals zu Einzahlungsüberschüssen am Markt führen werden. Dies ist eine weitere Voraussetzung, die in einigen Fällen nicht erfüllt sein dürfte. Anders verhält es sich in der Automobilindustrie, in der erfahrungsgemäß ein hoher Anteil der anfallenden Kosten als Entwicklungskosten aktiviert wird. Denn anders als bei einem Pharmakonzern stellt sich hier nicht die Frage, ob das Medikament jemals auf den Markt kommen wird, sondern vielmehr, wann das neue Modell am Markt verkauft werden kann.

Wieso man bei einer hohen Aktivierungsquote genauer hinschauen sollte

Die Kennzahl Aktivierungsquote findet sich beispielsweise in den Geschäftsberichten von Automobilherstellern. Sie gibt den Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten an. Je höher die Aktivierungsquote, desto geringer sind die Aufwendungen, die den Gewinn schmälern.

Ein interessantes Beispiel: Die Porsche AG hat eine hohe Aktivierungsquote, die in den letzten Jahren sehr große Sprünge nach oben gemacht hat. Im Geschäftsjahr 2019 lag sie noch bei 44 %, im Geschäftsjahr 2023 bei knapp 74 %. Das entspricht einer Steigerung der Kennzahl um 70 %. Das ist eine ganze Menge.

Aber Vorsicht: Ich kann fachlich nicht beurteilen, was bei der Porsche AG in den letzten Jahren passiert ist, dass der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten so deutlich gestiegen ist. Aber als Bilanzexpertin bin ich vorsichtig: Denn hohe Aktivierungen heute bedeuten auch höhere Abschreibungen in der Zukunft. Als Aktionärin der Porsche AG würde ich auf jeden Fall auf der Hauptversammlung nachfragen, warum die Aktivierungsquote in den letzten Jahren so stark gestiegen ist.

Im Jahr 2023 wurden Entwicklungskosten in Höhe von 2 Mrd. € aktiviert. Dies ist angesichts eines Gewinns vor Steuern von 5 Mrd. € ein beachtlicher Betrag. Aber auch die Abschreibungen auf die in der Vergangenheit aktivierten Entwicklungskosten sind nicht mehr unerheblich: Sie belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf knapp eine Mrd. €.

Und wie so oft gilt auch hier: Die amerikanische Börsenweisheit. Gewinn ist Ansichtssache, Cashflow Tatsache. Denn dem Cashflow ist es völlig egal, ob Entwicklungskosten aktiviert werden oder nicht. Er honoriert nur die Kundeneinlagen, die durch erfolgreiche F&E-Aktivitäten in neue Produkte fließen.

Insbesondere bei einer hohen Aktivierungsquote ist zu prüfen, wie der Gewinn ohne Aktivierung aussehen würde. Langfristig zeigt sich dies zwar in den Abschreibungen, aber bis dahin vergeht einige Zeit.

Weitere Informationen:

Update: Steuerliche Forschungsförderung kann jetzt beantragt werden!

Seit dem 1.4.2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal „Mein ELSTER“ beziehungsweise über den Steuerberater beantragen.

Hintergrund

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl 2020 I S. 2763) wird Unternehmen seit 1.1.2020 – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – die steuerliche Begünstigung ihrer Forschungsausgaben ermöglicht. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.

Forschende Unternehmen haben danach einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für die Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben betraut sind. Auch die Auftragsforschung wird gefördert: Mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme.

Gerade kleinere Unternehmen und solche ohne eigene Forschungsabteilung erhalten dadurch einen Anreiz zum Einstieg in Forschung und Entwicklung (FuE). Maximal können Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro angegeben werden – mit einer maximalen Forschungszulage von 500.000 Euro/Jahr. Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage sogar 4 Mio. Euro jährlich, wodurch ein Steuerbonus von bis zu 1 Mio. Euro/Jahr möglich ist. Weiterlesen

Endlich: Forschung und Entwicklung werden steuerlich gefördert – aber reicht das?

Am 29.11.2019 hat der Bundesrat dem am 7.11.2019 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zugestimmt. Das ist ein wichtiges Signal in einem Hochtechnologieland – aber weitere steuerliche Anreize müssen folgen.

Hintergrund

Forschung und Entwicklung sind der Grundstein für die Produkte von morgen, was für einen Hochtechnologiestandort wie Deutschland überlebenswichtig ist. Die Länder hatten sich bereits im Jahr 2016 für eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland ausgesprochen, jedoch kein Gehör gefunden. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat ein Forschungszulagengesetz verabschiedet, dass ab 1.1.2020 einen wirklichen Impuls für mehr Forschung und Entwicklung in Deutschland setzen soll.

Was ist Inhalt des Forschungszulagengesetzes? Weiterlesen

Angaben zu Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsbericht – noch viel Luft nach oben bei den TecDAX-Unternehmen

Digitalisierung, Innovation, Industrie 4.0. Die Entwicklung neuer Produkte erfreut sich zunehmender Bedeutung. In den Geschäftsberichten spiegelt sich dies in Form der Forschungs- und Entwicklungskosten nieder. Zumindest nach IFRS besteht für die Entwicklungskosten eine Aktivierungspflicht – allerdings nur, wenn ein detaillierter Katalog an Kriterien erfüllt ist.

Aktivierung der Entwicklungskosten ist branchenabhängig

Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass das Aktivierungsverhalten stark branchenabhängig ist. Weiterlesen

Der Koalitionsvertrag und die Unternehmensbesteuerung

136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 07.02.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag sind etliche für die Unternehmensbesteuerung relevante Aussagen des 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags zusammengetragen.

Wie schon anhand der Wahlprogramme zu erwarten war, spielen Unternehmenssteuern nur eine Nebenrolle im Koalitionsprogramm. Zwar bekennt sich die Koalition grundsätzlich zu einem weltweit wettbewerbsfähigen Steuer- und Abgabensystem für Deutschland. Eine strategische Antwort auf die US-Steuerreform oder die deutlichen Steuersenkungen in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Belgien findet sich aber nicht. Immerhin besteht noch die grundsätzliche Chance für richtungsweisende Nachbesserungen, jedoch dürfte der Handlungsspielraum einer Entlastung bei den Unternehmenssteuern in einer GroKo von vornherein nicht allzu groß ausfallen. Die Parteien haben zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluierung vereinbart, die auch eine Option zur Ergänzung neuer Vorhaben umfasst.

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Steuerpolitische Analyse des Sondierungspapiers einer GroKo

Nach dem Sondierungsergebnis von CDU/CSU und SPD vom 12.1.2018 ist die große Frage, ob die SPD-Basis zum Eintritt in eine neue große Koalition bewegt werden kann. Ob das aus Sicht der Steuerzahler überhaupt wünschenswert wäre, betrachtet dieser Betrag.

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39 Tage nach der Bundestagswahl: Hoffnungsschimmer auf Entlastungen

Jamaika-Koalition setzt Steuerentlastungen auf die Tagesordnung

Schon am ersten Abend ihrer Sondierungsgespräche haben CDU, CSU, FDP und Grüne ein vielversprechendes Ergebnis zum Themenblock Finanzen, Haushalt, Steuern vorgelegt.

An der schwarzen Null, dem Vermächtnis von Wolfgang Schäuble, soll demnach nicht gerüttelt werden. Jamaika plant weiter mit einem Haushalt ohne Schulden. Weiteres Highlight ist die klare Absage an die Einführung von Substanzsteuern. Damit ist offensichtlich die im Wahlprogramm der Grünen geforderte Vermögensteuer als Seifenblase zerplatzt.

Erfreulich ist vor allem, dass sich das Papier auf die Auflistung von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen konzentriert. Jamaika hat somit offenbar die Grundsatzentscheidung getroffen, die Bürger steuerlich zu entlasten. Damit würde man sich deutlich von der großen Koalition abgrenzen, die Haushaltsspielräume zumeist für Mehrausgaben genutzt hat.

Einkommensteuer im Fokus

An erster Stelle führt das Sondierungspapier Entlastungen für Familien mit Kindern sowie für untere und mittlere Einkommensschichten auf. Nimmt man die Parteiprogramme zum Maßstab, dürfte sich eine Tarifentlastung in der Einkommensteuer im Bereich bis zu 60.000 zu versteuerndem Einkommen abspielen. Spannend wird es bei der Familienförderung. Denkbar wäre, dass die Grünen in den Detailverhandlungen auf Abstriche beim Ehegattensplitting drängen, um andere Familienmodelle stärker fördern zu können.

Ernst ist es den angehenden Koalitionären offenbar mit dem Abbau des Solidaritätszuschlags. Ab wann und in welchem Umfang dies geschieht, muss aber noch ausverhandelt werden.

Darüber hinaus sind wohnungs- und klimapolitisch motivierte steuerliche Fördermaßnahmen vorgesehen. Dabei geht es um die energetische Gebäudesanierung sowie für den Mietwohnungsneubau einschließlich der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen an. Zu den beiden erstgenannten Punkten gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Anläufe, die aber politisch bisher nicht durchsetzbar waren. Jamaika kann sich daher auf ausformulierte Entwürfe in den Schubladen des Finanzministeriums stützen.

Endlich Zinsanpassung im Steuerrecht?

Seit Jahren sinkt und sinkt das Zinsniveau, doch im Steuerrecht wird weiterhin mit 5,5% (zur Diskontierung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen) bzw. 6% (zur Diskontierung von Pensionsrückstellungen, bei der Verzinsung von Steuererstattungen/-nachzahlungen) gerechnet, was zu teilweise dramatischen Verzerrungen insbesondere der Steuerbilanz führt, stille Lasten legt und Scheingewinne der Besteuerung unterwirft. Für 2018 könnte endlich im Steuerrecht die Marktrealität Einzug halten. Weiterlesen

Noch 6 Tage bis zur Bundestagswahl: Steuerpolitische Zukunftsimpulse

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind.

„Steuern mit Steuern“ kommt wieder in Mode, denn die Parteien kündigen an, durch ihre Steuerpolitik Wachstumsimpulse zu setzen. Vor allem zwei Überlegungen der Parteistrategen stehen dabei im Vordergrund.

Durchbruch bei der steuerlichen Forschungsförderung?

Kürzlich erinnerte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auf einer Podiumsdiskussion daran, dass eine steuerliche Forschungsförderung vor vier Jahren erst in der letzten Nacht der Koalitionsverhandlungen aus der Agenda gestrichen wurde. Die damals angehende GroKo hatte ihr Pulver bereits für andere Vorhaben verschossen. Weitere Mindereinnahmen sollten das Ziel des ausgeglichenen Haushalts, die schwarze Null, nicht gefährden. 2017 könnte es nun anders kommen. Nicht nur, dass der kraftstrotzende Bundesetat eine steuerliche F&E-Förderung problemlos bewältigen könnte. Auch die Parteien gehen mit dem Thema in seltener Eintracht auf Wählerfang.

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