Autor: Christian Herold
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Seit mehreren Jahren befasse ich mich intensiv mit den GoBD, habe viel dazu publiziert und unzählige Vorträge gehalten. Nun habe ich mich – selbstverständlich – näher mit den aktuellen GoBD vom 11.7.2019 befasst und wollte dies auch weiter tun. Doch siehe da: Die GoBD sind verschwunden, also die GoBD vom 11.7.2019. Sie sind auf der Homepage des BMF nicht mehr verfügbar; stattdessen erstrahlen dort die alten GoBD vom 11.11.2014 in alter Pracht. Es wird gemunkelt, dass die neuen GoBD so viele Ungereimtheiten enthielten, dass sich das BMF veranlasst sah, diese zurückzuziehen. Eine Anfrage meinerseits beim BMF für die konkreten Gründe...
Die Lieferung von Wärme einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer ist nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerfrei und verhindert einen Vorsteuerabzug. Doch ist diese Regelung EU-konform? Das FG Baden-Württemberg jedenfalls hegt Zweifel – es bedürfe der Klärung durch den EuGH (Beschluss vom 12.9.2018, 14 K 3709/16).
Zeitwertkonten sind beliebt und gerne würden auch GmbH-Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften die Modelle in Anspruch nehmen. Doch sind Zeitwertkontenmodelle für Organe von Kapitalgesellschaften steuerlich zulässig? Die Finanzverwaltung hat Zeitwertkonten für GmbH-Geschäftsführer etc. jedenfalls lange Jahre abgelehnt. Und im Jahre 2015 hat auch der BFH das Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH missbilligt. Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers sei es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichte (BFH-Urteil vom 11.11.2015, I R 26/15).
Die neue vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, kommt offenbar gut an. Der Medienservice Sachsen berichtet auf seiner Homepage, dass in Sachsen bis Mitte Juli fast 6.000 vereinfachte Steuererklärungen bearbeitet wurden. Hintergrund: Seit 1. Mai 2019 können Rentner und Pensionäre im Freistaat Sachsen, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, erstmals für die Veranlagung 2018 eine vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ nutzen. Gleiches gilt für Rentner und Pensionäre in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bremen, wobei die betroffenen Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern sogar schon seit 2017 die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens haben.
Veräußert ein Autoverwertungsunternehmen gebrauchte Teile aus Altfahrzeugen, die das Unternehmen von Privatpersonen erworben hat, so unterliegt die Lieferung solcher Teile nach der Rechtsprechung des EuGH der Differenzbesteuerung (EuGH, Urteil vom 18.1.2017, Rs. C-471/15, Sjelle Autogenbrug I/S, NWB: QAAAG-39342). Der BFH schloss sich der Auffassung des EuGH bereits nach wenigen Wochen an – was blieb ihm auch anderes übrig (Urteil vom 23.2.2017, V R 37/15)? Nun hat die Finanzverwaltung endlich „nachgezogen“ und den UStAE geändert.
Im Blog-Beitrag „Kein Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. bei erheblichen Pflichtverletzungen“ habe ich eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 10.1.2019 (7 V 7203/18, NWB TAAAH-07712) vorgestellt. Das FG lehnte einen Anspruch im zugrundeliegenden Fall ab, weil der Unternehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen in der Vergangenheit nur unzureichend nachgekommen war und erhebliche Steuerrückstände bestanden. Bereits mit Beschluss vom 17.7.2019 (V B 28/19, NWB WAAAH-27540) hat der BFH die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Und schon der Tenor des BFH-Beschlusses hat es in sich: Unternehmern stehe ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke zu. Die Versagung einer derartigen Steuernummer zur Verhinderung von...
Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 UStG weckt zuweilen den Argwohn der Finanzverwaltung. Nicht selten vermutet sie Absprachen, wenn der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers höher ist als die entsprechende Steuerschuld des Leistenden und sie daher „unterm Strich“ eine höhere Umsatzsteuer erstatten muss als sie vereinnahmt. Nach Ansicht des Niedersächsischen FG stellt die Vereinbarung eines über dem Marktpreis liegenden Entgelts jedoch auch dann keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn der Lieferer die mit dem Vorsteuerabzug korrespondierende Umsatzsteuerschuld aufgrund von § 24 UStG nicht in gleicher Höhe an das Finanzamt erbringen muss (Niedersächsisches FG, Urteil vom 7.3.2019,...
Seit etwas mehr als zwei Jahren verfasse ich den „Aufreger des Monats“ für diesen Blog. Eine der ersten Entscheidungen, die ich kritisiert hatte, war ein Urteil des FG Düsseldorf. In dem Verfahren ging es um eine Flugbegleiterin, die offenbar auch Kabinenchefin war. Sie begehrte den Abzug von Kosten eines Arbeitszimmers. Dieses sei für die im Zusammenhang mit ihrem Beruf anfallenden Vor- und Nachbereitungstätigkeiten erforderlich, da ihr für diese Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Das Finanzamt – und auch das FG Düsseldorf – lehnten den Abzug der Kosten ab (FG Düsseldorf 24.4.2017, 8 K 1262/15 E). Die Begründung: „Aufwendungen...
Bereits im vergangenen Jahr habe ich in meinem Blog „Aufreger des Monats Juli: Kontenabrufe auf neuem Rekordstand“ über die automatisierten Kontenabrufe von Finanzämtern und Sozialbehörden berichtet. Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter hatten in 2017 so viele heimliche Kontenabfragen gestartet wie noch nie zuvor – insgesamt 692.166 (Vorjahr: 358.228). Dies war nahezu eine Verdoppelung! Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden hatten Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 136.845 Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt waren dies 829.011 Kontenabfragen (2016: 495.412). Die Möglichkeit des Kontenabrufs ist ursprünglich zur Terrorbekämpfung installiert worden. Damals hieß es, die Kontenabrufe würden mit Augenmaß vorgenommen. Nun liegen die...
Nachdem das BMF am 8.5.2019 den Referentenentwurf des “Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” vorgelegt hatte, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet, ist befürchtet worden, dass viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44 Euro-Grenze bei Sachbezügen ab 2020 passé sein werden. Das heißt: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollten ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Auch Zukunftssicherungsleistungen, also insbesondere Beiträge des Arbeitgebers für eine Krankenzusatzversicherung, sollten künftig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sein und damit nicht mehr unter die 44 Euro-Grenze fallen. Last but not least wären wohl...
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