Autor: Christian Herold
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Zur Finanzierung von Immobilien wurden früher oftmals Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Doch als der Kurs des Schweizer Franken in den vergangenen Jahren kontinuierlich stieg, wurde dies für die Darlehensnehmer sehr teuer. Für Zins und Tilgung mussten sie deutlich mehr Euro aufwenden. Der BFH hatte bereits geklärt, dass Mehraufwendungen infolge des Kursanstiegs keine abziehbaren Schuldzinsen sind. Sie führen also nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei den wechselkursbedingten Erhöhungen der Darlehensstände zum Jahresende nebst erbrachter Tilgungsleistungen handelt es sich um Vermögensverluste in der Privatsphäre, nicht jedoch um Werbungskosten. Anders als bei den Gewinneinkünften bleiben bei den...
Seit dem 1.1.2019 bleiben Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei. Ziel dieser Begünstigung ist es, Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu veranlassen. Die Steuerbefreiung ist in § 3 Nr. 15 EStG geregelt, hat aber wohl bereits kurz nach ihrer Einführung für so viele Zweifelsfragen gesorgt, dass sich das BMF veranlasst sah, diese in einem 15-seitigen Schreiben zu klären (BMF-Schreiben vom 15.8.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007:001). Hier einige wichtige Punkte:
Die Übertragung von Vermögen erfolgt oftmals gegen Zahlung von lebenslangen Versorgungsleistungen an die Eltern. Dieses können Renten oder dauernde Lasten sein. Kinder, die von ihren Eltern produktives Vermögen, also z.B. einen Betrieb oder einen land -und forstwirtschaftlichen Hof übernommen haben, dürfen die Versorgungsleistungen grundsätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, während die Eltern den entsprechenden Betrag versteuern müssen. Dabei ist die Steuerermäßigung der Kinder üblicherweise wesentlich höher als die Steuerlast der Eltern. Die Übertragung von Mietwohnimmobilien ist seit einigen Jahren nicht mehr begünstigt.
Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kfz mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. Nachdem der EuGH bereits entsprechend entschieden hat, ist der BFH dem mit Urteil vom 23.5.2019 gefolgt. Danach handelt es sich beim Fahrunterricht um sog. spezialisierten Unterricht, nicht aber um die Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen wie es für den umsatzsteuerfreien Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnend ist (EuGH-Urteil vom 14.3.2019, Rs. C-449/17; BFH-Urteil vom 23.5.2019, V R 7/19).
Ob Friedrich Schiller bei dem Satz „Bretter, die die Welt bedeuten“ schon an den deutschen Fiskus gedacht hat? Vermutlich nicht, denn dann wäre seine Kreativität wahrscheinlich zum Erliegen gekommen. Jedenfalls: Wie immer im Leben bleiben auch so schöne Dinge wie das Theater und die Schauspielkunst nicht von der Steuer verschont und so haben wir es derzeit mit einem äußerst interessanten Verfahren vor dem BFH zu tun, das aber nicht nur für Schauspielerinnen und Schauspieler von Bedeutung ist, sondern vermutlich auch viele andere Berufsgruppen interessieren wird.
Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, wenn die medizinische Notwendigkeit durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 f EStDV). Aber: Jüngst hat das FG Köln entschieden, dass Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs selbst dann nicht abziehbar sind, wenn ein Arzt die Erforderlichkeit eines Aufbautrainings für die Muskulatur aufgrund eines schweren körperlichen Leidens bescheinigt. Vielmehr bedürfe die...
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der in einem EU-Nachbarstaat ansässig ist, einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, so stellt sich die Frage, wo die Leistung als ausgeführt gilt, an welchen Staat also Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Das FG des Saarlandes hat in dieser Sache nun den EuGH angerufen. Von besonderer Bedeutung ist an dem Vorlagebeschluss zudem, dass das FG die Frage aufwirft, ob die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung überhaupt eine sonstige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer darstellt (FG des Saarlandes, Vorlagebeschluss vom 18.3.2019, 1 K 1208/16). Sollte der EuGH zu der Auffassung gelangen, dass gar keine entgeltliche Leistung vorliegt,...
Der BFH hatte im Jahre 2017 Zweifel an der uneingeschränkten Pflicht zur Sollversteuerung angemeldet und durch Beschluss vom 21.6.2017 (V R 51/16) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Dieser hatte dazu mit seinem Urteil vom 29.11.2018 (C‑548/17) Stellung genommen und entschieden, dass keine Pflicht zur uneingeschränkten Sollbesteuerung besteht. Bei einer Vermittlungsleistung, die ratenweise vergütet wird, sei davon auszugehen, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch nicht zum Zeitpunkt der Vermittlung, sondern erst mit Ablauf des Zeitraums eintreten, auf den sich die Zahlungen beziehen. Der BFH hat „sein“ Verfahren nun wieder aufgenommen und im Sinne des EuGH entschieden (BFH-Urteil vom 26.6.2019, V...
Der BFH hat zuletzt in einer wahren Urteilsbatterie zur so genannten mehraktigen Berufsausbildung Stellung genommen. Dabei ist ein Urteil fast etwas untergegangen, das es in sich hat und für viele Eltern den Verlust des Kindergeldes bedeuten kann. Es geht um die Frage, ob Eltern volljähriger Kinder, die sich in einem Praxisjahr befinden, noch Kindergeld erhalten. Das FG Nürnberg hatte diese Frage mit Urteil vom 17.1.2018 (7 K 826/16) im Falle eines angehenden „Landwirtschaftlichen Betriebsleiters“ zwar bejaht, der BFH hat jedoch jüngst der Revision des Finanzamts stattgegeben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Urteil vom 10.4.2019, III R 37/18). Das...
Seit März 2015 bearbeitet die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bundesweit alle Inkasso-Fälle, die Kindergeld betreffen. Die Behörde entscheidet auch über Stundungs- und Erlassanträge. Jüngst hat das FG Düsseldorf indes entschieden, dass der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen hierzu gar nicht berechtigt ist (Gerichtsbescheid vom 14.05.2019, 10 K 3317/18 AO).
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