Autor: Christian Herold
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Fahren Arbeitnehmer täglich zu einem Sammelpunkt, um von dort mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers zur Baustelle oder zu den Kunden zu fahren, so sind die Fahrten zum Sammelplatz nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig. Etwas förmlicher und genauer ausgedrückt: Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen (sog. Sammelpunkt), gilt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Ort entsprechend (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr....
Ich kenne den Hamburger Hafen lediglich von einer Hafenrundfahrt und den Hafen Bremerhaven nur von einem ganz kurzen Aufenthalt. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass beide Hafengebiete enorm groß sind und steuerlich daher als weiträumige Tätigkeitsgebiete i.S. des § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 4a EStG gelten, wenn Arbeitnehmer im Hafengebiet eingesetzt werden. Das Niedersächsische FG musste sich in jüngster Zeit mit beiden Häfen beschäftigen, also mit der Frage, ob Arbeitnehmer in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet arbeiten. Im Jahre 2021 haben die Richter entschieden, dass ein Hafenarbeiter des Hamburger Hafens in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet arbeitet. Dies gilt auch...
Im Jahre 2019 hatte das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine „erste Tätigkeitsstätte“ hat. Nach diesem Urteil hätte er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. die Dienstreisepauschale als Werbungskosten geltend machen können (Urteil vom 28.11.2019, 6 K 1475/18). Doch soeben hat der BFH das Urteil wieder kassiert. Dies ist sowohl materiell-rechtlich als auch verfahrensrechtlich interessant, so dass die Entscheidung nachfolgend vorgestellt werden soll.
Im Rahmen des NWB Experten-Blogs habe ich schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema „außergewöhnliche Belastungen“ so scharf geworden sind, dass entsprechende Kosten kaum noch abziehbar sind. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Selbst eine der letzten „Bastionen“ des § 33 EStG, nämlich die Kosten für einen behindertengerechten Umbau, droht zu fallen. Nach dem Willen des BFH gilt: Einem behinderten Menschen...
Was waren es doch für schöne Zeiten, als man für Guthaben bei Banken und Bausparkassen noch stattliche Zinsen erhalten hat. Vielleicht kommen die Zeiten ja wieder zurück, doch die Nullzins- und Minuszinsphase hat viele Institutionen vorsichtig gemacht. Jedenfalls sind hohe Bonuszinsen, die man früher für lange Kapitalanlagezeiten erhalten hat, heutzutage nicht mehr anzutreffen. Zumindest kenne ich sie nicht. Damit komme ich auf mein Thema: Bausparverträge haben oftmals Bonus(Guthaben)zinsen für den Fall vorgesehen, dass ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen und stattdessen das Bausparguthaben ausgezahlt wurde. Auf den jährlichen Bescheinigungen der Bausparkassen wurden sie aber durchaus ausgewiesen – man wollte den...
Für die Lieferung von Photovoltaikanlagen gilt seit dem 1. Januar 2023 der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz, wenn die jeweilige Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird (§ 12 Abs. 3 UStG) Der Nullsteuersatz wird auch für Anlagen gewährt, deren installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister mehr als 30 kWp beträgt. Dann aber muss sich der leistende Unternehmer über die Nutzungsart des Gebäudes erkundigen. Hat der leistende Unternehmer keine Kenntnis über die Art des Gebäudes, auf dem die Photovoltaikanlage installiert wird, wird der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer entsprechende...
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass ein Zinssatz von 6 Prozent p.a. für Steuernachforderungen und -erstattungen seit dem 1.1.2014 verfassungswidrig ist und ab dem 1.1.2019 vermindert werden muss (was zwischenzeitlich geschehen ist), gab – und gibt es – es zunehmend Stimmen, die auch eine Senkung der anderen Zinsarten fordern (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Auch die Höhe der Säumniszuschläge wurde vielfach für verfassungswidrig, zumindest für unangemessen gehalten. Allerdings erfüllen Säumniszuschläge gleich mehrere Funktionen: Einerseits sollen sie den Zinsvorteil abschöpfen, den ein säumiger Steuerpflichtiger durch die verspätete Zahlung der Steuerschuld erlangt. Andererseits sind sie ein Druckmittel eigener...
Es ist immer wieder interessant, wenn der Gesetzgeber vielen Millionen Bürgern eine gewisse Last aufbürdet, für sich selbst aber Sonderrechte beansprucht. So etwa geschehen bei der Pflicht zur Abgabe von Grundsteuererklärungen. Die FAZ hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass es der Bund nicht schafft, für seine eigenen Immobilien die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung einzuhalten (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/grundsteuer-bund-reisst-seine-eigene-abgabefrist-18608903.html). Ähnlich verhält sich es sich mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auskunftsrechte der Bürger sind eine feine Sache – aber nur, solange Bund, Länder und Gemeinden nicht selbst betroffen sind. Da weht plötzlich ein ganz anderer Wind, wenn es um Auskunftsrechte geht. Kürzlich musste sich das FG Düsseldorf...
Körperschaftsteuerliche Organschaften bieten den Vorteil der konzerninternen Verlustverrechnung. Für ertragsteuerliche Zwecke bedarf es für die Anerkennung einer Organschaft auch eines Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsvertrages. Dieser muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden. Die beiden Wörter „durchgeführt werden“ sind nicht nur daher gesagt, sondern von enormer Wichtigkeit, wie ein aktuelles Urteil des FG Köln beweist. Genau genommen müssen sie sogar noch um das Wort „zeitnah“ ergänzt werden (FG Köln, Urteil vom 21.6.2022, 10 K 1406/18).
Im Jahre 2021 hat der BFH entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims nicht der so genannten Spekulationsbesteuerung unterliegt. Der Veräußerungsgewinn ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für das Arbeitszimmer abgesetzt wurden (BFH-Urteil vom 1.3.2021, IX R 27/19). So weit, so gut. Doch die Begründung wirkte irgendwie gekünstelt: Nach Auffassung des BFH liegt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auch hinsichtlich eines häuslichen Arbeitszimmers vor, das sich in der im Übrigen selbst bewohnten Eigentumswohnung befindet. Auch bei einer nahezu ausschließlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für berufliche Tätigkeiten könne unterstellt werden,...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 7. Mai 2026
Grunderwerbsteuer: Steuerfalle "Teilweise Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs"
-
Dr. Carola Rinker 6. Mai 2026
Bereinigte Ergebnisse: Wie viel Wahrheit steckt noch im Gewinn?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 5. Mai 2026
Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen – Profitiert der Mittelstand bei öffentlichen Auftragsvergaben?
-
Dr. Carola Rinker 4. Mai 2026
Fast jede dritte von der Bafin geprüfte Bilanz hat Mängel – Fortschritt oder Alarmsignal?
-
Jörg Schwenker 4. Mai 2026
Auswirkungen von Nachhaltigkeitskennziffern auf die künftige Kreditvergabe an Mittelstandsunternehmen sowie selbständige Freiberufler
NEUESTE KOMMENTARE
27.04.2026 von Dieter
Revisionsverfahren BFH X R 9/24: Berechnung Doppelbesteuerung von Leibrenten der Basisversorgung
24.04.2026 von Martin Huth
29.04.2026 von Kerstin Jahn
Aufreger des Monats Februar: Kapitalabfindung einer Direktversicherung –Rentner werden vom Fiskus weiterhin geschröpft