Autor: Christian Herold
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In der Krise eines Unternehmens begehen Inhaber und Geschäftsführer oft fatale steuerliche Fehler, die später zu einer persönlichen Haftung führen. Das betrifft insbesondere die – nicht abgeführte – Lohnsteuer. Der Hinweis, dass doch eigentlich die Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer sind, hilft nicht weiter, denn der Arbeitgeber haftet für die Steuer nach § 42d EStG. Auch die Geschäftsführer einer GmbH haften bei pflichtwidrigem Handeln persönlich, da sie die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllen müssen. Darf ein GmbH-Geschäftsführer die Steuer, für die er haftet, wenigstens als Werbungskosten in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen?
Der Finanzverwaltung reicht es manchmal nicht, sich mit den per Gesetz oder Verordnung vorgesehen Außenprüfungen zu begnügen, also den Betriebs-, Umsatzsteuersonder- und Lohnsteueraußenprüfungen und den Umsatzsteuer- und Kassen-Nachschauen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen bedient sie sich darüber hinaus des so genannten Flankenschutzes. Danach sind Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt, bei Steuerpflichtigen ohne Vorankündigung anzuklingeln, um diese beispielsweise zu bitten, einen Blick in das geltend gemachte Arbeitszimmer werfen zu dürfen. Soeben hat der BFH entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung im Rahmen des Flankenschutzes rechtswidrig ist, wenn nicht ein „einfacher“ Sachbearbeiter des Veranlagungsbezirks beim Steuerpflichtigen klingelt, sondern ein Steuerfahnder, auch wenn dieser darauf hinweist, dass...
Eine Betriebsprüfung sorgt bei den meisten Unternehmern für Unbehagen. Immerhin werden Klein- und Kleinstbetriebe eher selten geprüft. Und Anschlussprüfungen sind bei diesen Betrieben noch seltener, es sei denn, es gibt einen bestimmten Anlass, etwa Ungereimtheiten in der Buchführung, die so gravierend sind, dass ein zweiter Besuch des Prüfers aus Sicht der Finanzbehörde sinnvoll erscheint. Manch Unternehmer muss eine Anschlussprüfung aber ohne offensichtlichen Anlass erdulden. Zumindest erschließt sich ihm selbst dieser Anlass nicht. Und so wird hin und wieder versucht, die Prüfungsanordnung anzufechten. Doch es dürfte wohl nur sehr seltene Fälle geben, in denen eine Anfechtung der Prüfungsanordnung von Erfolg gekrönt...
Bis zum Herbst 2009 hätte die Aussage, dass eine Religionslehrerin die Kosten ihrer Studienreise nach Israel nicht absetzen kann, vielerorts für Zustimmung gesorgt. So war die Rechtslage damals halt: Die private Mitveranlassung einer Reise, und davon konnte man bei Studienreisen oft ausgehen, führte zum kompletten Nichtabzug der Kosten. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ließ grüßen. Doch dann kam der Beschluss des Großen Senats vom 21.9.2009 (GrS 1/06, BStBl 2010 II S. 672), der für Aufsehen sorgte: Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und...
In dem Blog-Beitrag „Photovoltaikanlagen: Bedeutende steuerliche Änderungen zum 1. Januar 2023 geplant“ wurde darauf hingewiesen, dass künftig ein so genannter umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen gelten soll. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden also bei der Anschaffung der Anlage nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet. Naturgemäß führt die Absenkung des Steuersatzes auf Null zu Anwendungsfragen. Das heißt: Wer bereits eine Anlage in Auftrag gegeben hat oder bei dem bereits vorbereitende Leistungen im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage durchgeführt worden sind, steht vor der Frage, ab wann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommt. Hier müssen natürlich die endgültige Fassung des Gesetzes und...
Zugegeben: Wohl nicht jeder Steuerberater betreut Mandanten, die Segel- oder Motoryachten verchartern. Dennoch lohnt es sich, einen Blick auf ein Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22.9.2021 (3 K 227/19 rkr.) zu werfen, das rechtskräftig geworden ist. Die Entscheidung zeigt nämlich deutlich das manchmal fatale Zusammenwirken von Einkommen- und Umsatzsteuerrecht auf. Selbst wenn Leistungen mit einer gewissen Nachhaltigkeit und nahezu im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeübt werden, kann es nämlich geschehen, dass zum einer der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug verloren sind, zum anderen aber die erbrachten Leistungen dennoch der Umsatzsteuer unterliegen.
Die Vermietung einer Wohnung gilt auch dann als voll entgeltlich, wenn die tatsächlich verlangte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Auch 50 Prozent reichen für den Erhalt des ungekürzten Werbungskostenabzuges aus, dann aber nur unter Erstellung einer positiven Überschussprognose (§ 21 Abs. 2 EStG). Natürlich muss der Mietvertrag zudem einem Fremdvergleich standhalten. Was aber als fremdüblich gilt, wird von Steuerpflichtigen, Finanzverwaltung und Finanzgerichten oftmals unterschiedlich beurteilt. So haben Steuerpflichtige zuweilen wenig Muße, die Nebenkosten genau abzurechnen. Und auch bei der Größe der Wohnfläche kann es schon einmal wenig konkret zugehen – zumindest dann, wenn die Wohnung Schrägen enthält...
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug und haben Ehegatten die Steuerklassenkombination III/V gewählt, so gilt eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Was aber geschieht, wenn die Steuererklärungen über mehrere Jahre hinweg nicht abgegeben werden? Etwas salopp gesagt: Die Steuerpflichtigen erhalten einen Brief des Finanzamts, mit dem sie höflich, aber bestimmt aufgefordert werden, die Steuererklärungen nachträglich einzureichen. Nächste Frage: Für wie viele Jahre müssen Erklärungen erstellt werden? Die Antwort: Das Finanzamt will Erklärungen für bis zu 8, wenn nicht gar für bis zu 13 Jahre haben. Diese...
Die Zweitwohnungssteuer dient den Gemeinden offiziell als Lenkungsfunktion, um sogenannte Rolladensiedlungen zu vermeiden. Tatsächlich ist sie für viele Kommunen aber – auch – eine schöne Einnahmequelle, denn gerade in touristisch attraktiven Gebieten kann sie eine enorme Höhe einnehmen. Manch Wohnungsinhaber wird von der Zweitwohnungssteuer durchaus überrascht, etwa dann, wenn er die Wohnung gar nicht genutzt hat. Doch ohne Weiteres kann er der Steuer nicht entrinnen. Dies zeigt eindrucksvoll ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1.4.2022 (2 S 3636/21).
Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen bis 10 kW können das so genannte Liebhaberei-Wahlrecht ausüben mit der Folge, dass Gewinne nicht mehr versteuert werden müssen. Bereits kurz nach Inkrafttreten der Billigkeitsregelung wurden Forderungen laut, dass Anlagen bis 30 KW von der Besteuerung ausgenommen werden sollten. Zudem wurde berechtigterweise darauf hingewiesen, dass der Zweck der Billigkeitsregelung, die Steuerbürger von Bürokratieaufwand zu entlasten, nur teilweise erfüllt wurde, denn die Vereinfachung gilt nicht für die Umsatzsteuer. Letztlich müssen die Einnahmen und Ausgaben also doch zusammengestellt werden. Nunmehr scheint es, als wenn „Bewegung in die Sache“ kommt, denn soeben wurde der Kabinettsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Mit...
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