Autor: Christian Herold
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Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 UStG weckt zuweilen den Argwohn der Finanzverwaltung. Nicht selten vermutet sie Absprachen, wenn der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers höher ist als die entsprechende Steuerschuld des Leistenden und sie daher „unterm Strich“ eine höhere Umsatzsteuer erstatten muss als sie vereinnahmt. Nach Ansicht des Niedersächsischen FG stellt die Vereinbarung eines über dem Marktpreis liegenden Entgelts jedoch auch dann keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn der Lieferer die mit dem Vorsteuerabzug korrespondierende Umsatzsteuerschuld aufgrund von § 24 UStG nicht in gleicher Höhe an das Finanzamt erbringen muss (Niedersächsisches FG, Urteil vom 7.3.2019,...
Seit etwas mehr als zwei Jahren verfasse ich den „Aufreger des Monats“ für diesen Blog. Eine der ersten Entscheidungen, die ich kritisiert hatte, war ein Urteil des FG Düsseldorf. In dem Verfahren ging es um eine Flugbegleiterin, die offenbar auch Kabinenchefin war. Sie begehrte den Abzug von Kosten eines Arbeitszimmers. Dieses sei für die im Zusammenhang mit ihrem Beruf anfallenden Vor- und Nachbereitungstätigkeiten erforderlich, da ihr für diese Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Das Finanzamt – und auch das FG Düsseldorf – lehnten den Abzug der Kosten ab (FG Düsseldorf 24.4.2017, 8 K 1262/15 E). Die Begründung: „Aufwendungen...
Bereits im vergangenen Jahr habe ich in meinem Blog „Aufreger des Monats Juli: Kontenabrufe auf neuem Rekordstand“ über die automatisierten Kontenabrufe von Finanzämtern und Sozialbehörden berichtet. Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter hatten in 2017 so viele heimliche Kontenabfragen gestartet wie noch nie zuvor – insgesamt 692.166 (Vorjahr: 358.228). Dies war nahezu eine Verdoppelung! Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden hatten Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 136.845 Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt waren dies 829.011 Kontenabfragen (2016: 495.412). Die Möglichkeit des Kontenabrufs ist ursprünglich zur Terrorbekämpfung installiert worden. Damals hieß es, die Kontenabrufe würden mit Augenmaß vorgenommen. Nun liegen die...
Nachdem das BMF am 8.5.2019 den Referentenentwurf des “Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” vorgelegt hatte, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet, ist befürchtet worden, dass viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44 Euro-Grenze bei Sachbezügen ab 2020 passé sein werden. Das heißt: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollten ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Auch Zukunftssicherungsleistungen, also insbesondere Beiträge des Arbeitgebers für eine Krankenzusatzversicherung, sollten künftig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sein und damit nicht mehr unter die 44 Euro-Grenze fallen. Last but not least wären wohl...
Vermögensverwaltende Personengesellschaften, die grundsätzlich nur Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erwirtschaften, erzielen gewerbliche Einkünfte, wenn sie sich an einer gewerblich tätigen Gesellschaft (z.B. einem Flugzeugleasingfonds) beteiligen. Selbst bei extrem geringen Einkünften aus diesem Fonds kommt es zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG. Die vom BFH entwickelte Bagatellgrenze (3 % bzw. 24.500 Euro) für die Abfärbung originär gewerblicher Einkünfte einer Personengesellschaft (vgl. z.B. BFH v. 27.8.2014, VIII R 6/12) kommt für Einkünfte der Gesellschaft aus Beteiligungen an gewerblich tätigen Gesellschaften nicht zur Anwendung, die Bagatellgrenze gilt...
Das FG Münster hatte im Jahre 2016 entschieden, dass Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten grundsätzlich gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen (FG Münster v. 4.2.2016, 9 K 1472/13 G). Mit Urteil vom 24.9.2018 (3 K 2728/16 G) hat zwar das FG Düsseldorf entschieden, dass der Reisevorleistungseinkauf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt und für seine Haltung äußerst gute Gründe angeführt (vgl. Blog „Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen: FG Düsseldorf vs. FG Münster“). Dennoch war die Reisebranche höchst unsicher, wie der BFH urteilen wird. Ganz aktuell habe ich nun die Nachricht erhalten, dass der BFH die Münsteraner Entscheidung zurückgewiesen hat.
Übt ein Verein neben einer steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit auch eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit aus, so sind die Vorsteuern aus Eingangsleistungen aufzuteilen, soweit diese nicht unmittelbar bestimmten Ausgangsumsätzen zugeordnet werden können. Als Aufteilungsschlüssel dient das Verhältnis der steuerpflichtigen Umsätze zu den Gesamtumsätzen. In die Gesamtumsätze sind auch Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse aus öffentlichen Kassen einzubeziehen (FG Münster, Urteil vom 16.5.2019, 5 K 3053/16 U, NWB NAAAH-21811).
Nur selten nimmt das Bundessozialgericht zu Problemen des Umsatzsteuerrechts Stellung. Aktuell hat es sich jedoch mit der Frage befasst, ob Krankenkassen einen Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuern gegenüber Krankenhäusern haben, wenn sich eine – zunächst steuerpflichtige – Leistung als steuerfrei erweist und die Krankenhäuser ihre Voranmeldungen hätten berichtigen können (BSG 9.4.2019, B 1 KR 5/19 R). Das Urteil mit dem konkreten Sachverhalt wird wohl zunächst nicht allzu viele Steuerberater interessieren. Es ist aber über den Fall der Krankenhäuser hinaus von hohem Interesse, denn es geht um die Frage, inwieweit der „Kunde“ (hier: die Krankenkassen) bei Änderung der Rechtslage (umsatzsteuerfrei statt...
Der Abzug von Bewirtungskosten setzt ertragsteuerlich voraus, dass der Bewirtungsbeleg unter anderem Angaben zu den Teilnehmern und zum Anlass der Bewirtung erhält. In einem Fall vor der FG Berlin-Brandenburg ging es nun um die Frage, ob die strengen einkommensteuerlichen Formerfordernisse (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) auch für die Umsatzsteuer gelten. Interessanterweise haben die Finanzrichter den Vorsteuerabzug aus den Bewirtungskosten trotz Mängeln bei den einkommensteuerlich notwendigen Angaben gewährt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.4.2019, 5 K 5119/18). Der Fall Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Unternehmensberater und Dozent.
Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken für ein Darlehen abgeschlossen wurde – so das FG Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie steht und diese nach Beendigung des Vertrages auch weiterhin vermietet wird (Urteil vom 9.4.2019, 4 K 1734/17). Dem – offenbar wohl mittlerweile rechtskräftigen – Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
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