Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Noch Ende Juni 2020 hat das BMF hat eine Verlängerung der Frist für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus abgelehnt. Jetzt wollen Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg mit eigenen Länderregelungen die Nichtbeanstandungsfrist bis 31.3.2021 verlängern Hintergrund Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 ist § 146a AO eingeführt worden (BGBl 2016 I S. 3152). Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Seit 01.01.2020 gilt dieses sogenannte Kassengesetz bundesweit. Seit 1.1.2020 ist jedes elektronische Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherheits-Einrichtung (TSE) zu sichern, die...
In zwei neuen Entscheidungen hat das BAG den EuGH zur Vorabentscheidung angerufen, ob ein Urlaubsverfall bei Krankheit und bei voller Erwerbsminderung v. 7.7.2020) voraussetzt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, seinen Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu nehmen, ihn ferner darauf hingewiesen hat, dass dieser andernfalls verfallen kann, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch “aus freien Stücken“ nicht genommen hat (BAG 9 A 401/19 (A) und (BAG 9 AZR 245/19 (A) v. 7.7.2020).
Das BMF hat eine Verlängerung der Frist für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus abgelehnt, obwohl die überwiegende Zahl der Länder das gefordert hat. Das bringt viele Unternehmen jetzt in Not. Hintergrund Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Seit 1.1.2020 gilt auf der Grundlage dieses sogenannten Kassengesetzes die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen an den Endkunden. Mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ist hierbei gewährleistet, dass...
Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Eine Antragstellung soll ab dem 8.7.2020 durch den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich sein. Doch viele Voraussetzungen des Programmstarts sind noch nicht erfüllt.
Schon im Koalitionsvertrag hatte die SPD gefordert, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler zu zentralisieren und zum 1.1.2021 auf die BaFin zu übertragen. Dieser Plan droht jetzt im Gesetzgebungsverfahren endgültig zu scheitern – eine Standortbestimmung.
Von der Corona-Krise gebeutelte Unternehmen sollen zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft eine Ausbildungsprämie von bis zu 3.000 Euro für jeden in diesem Jahr geschlossenen Lehrvertrag erhalten. Die Eckpunkte hat das Bundeskabinett am 24.6.2020 beschlossen.
Studenten, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, können seit 15.6.2020 eine Überbrückungshilfe des Bundes beantragen: Bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 sollen helfen, dass Studenten auch in der Corona-Krise ihr Studium nicht aus wirtschaftlichen Gründen abbrechen müssen.
Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet haben und Kurzarbeitergeld abrechnen wollen, müssen jetzt schnell handeln: Bis zum 30.6.2020 besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Das BMF hat seine Formulierungshilfe für Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes auf Druck der Wirtschaft nachgebessert. Das Bundeskabinett hat darüber am 12.6.2020 entschieden, das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende Juni 2020 abgeschlossen sein. Was erwartet die Wirtschaft?
Seit 8.6.2020 stehen für Landesförderinstitute (LFI) Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bei der KfW bereit, die der Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise dienen sollen. Aber hilft das klassischen Unternehmensgründern wirklich?
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