Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Corona-Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines großen Supermarkts gekippt (VG Augsburg v. 21.1.2021 – AU 9 21.94). Supermärkte dürfen deshalb in Bayern seit 21.1.2021 wieder Artikel wie Haushaltswaren, Spielzeug und Sportartikel verkaufen, sofern diese zum „üblichen Sortiment“ gehören. Hintergrund Vor dem Hintergrund des Corona-Infektionsgeschehens erlassen die Länder nach Maßgabe der zuvor erfolgten politischen Abstimmungen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten (MPK-Beschlüsse) auf Basis des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Länderebene Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen. Diese Regelungen beschränken nicht nur das öffentliche und private Leben, sondern vor allem auch den Betrieb von Wirtschaftsbetrieben durch teilweise oder vollständige Schließungsanordnungen.
Nach dem Beschluss der MPK vom 19.1.2021 soll die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für Unternehmen, die bei Corona-Finanzhilfen antragsberechtigt sind, aber noch kein Geld bekommen haben, bis 30.4.2021 verlängert werden; das erforderliche Gesetz der Bundesregierung wird kurzfristig im Bundestag folgen. Aber wie schützen sich in dieser Situation Gläubiger?
Die am 20.1.2021 vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des BMAS tritt fünf Tage nach Verkündung in Kraft und gilt bis 15.3.2021. Jetzt hat das BMAS dazu FAQ veröffentlicht – eine gute Arbeitshilfe in der Praxis! Hintergrund Um einen bestmöglichen Infektionsschutz auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten, hat das BMAS am 19.1.2021 auf Basis des § 18 Abs. 3 des ArbSchutzG i.d.F vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3334) eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgelegt, die am 20.1.2021 vom Bundeskabinett gebilligt worden ist. Neben abermals verschärften Arbeitsschutzbestimmungen (Abstandsregeln, Maskenpflicht am Arbeitsplatz) ist Kern der Verordnung die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern Homeoffice anzubieten wo immer...
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 18.1.2021 das verbesserte Corona-Kinderkrankengeld gebilligt, das rückwirkend ab 5.1.2021 beantragt werden kann. Was ist dabei zu beachten? Hintergrund Die Corona-Pandemie stellt auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Betreuung von Kindern vor erhebliche Probleme. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf aber nicht zulässt, einfach zu Hause zu bleiben? Schon im Sommer hatte der Gesetzgeber das IfSG ergänzt und eine Entschädigungsregelung in § 56a Abs.1 IfSG eingefügt (Gesetz v. 20.7.2020, BGBl. I S. 1045). § 45 Abs.2 SGB V sah daneben schon länger...
Das BMAS will Unternehmen durch Verordnung (Corona-ArbSchV) vorübergehend dazu anhalten, Beschäftigten während der Corona-Pandemie mehr Homeoffice anzubieten. Hintergrund Das Infektionsgeschehen ist trotz der in vielen Lebensbereichen bereits einschneidenden Kontaktreduzierung unvermindert hoch. Um einen harten wirtschaftlichen Shutdown zu vermeiden, liegt es im Gesamtinteresse der Volkswirtschaft, einen besten möglichen Infektionsschutz auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu bietet bereits das geltende Arbeitsschutzrecht einen Rechtsrahmen: Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist. In Kantinen und Pausenräumen ebenfalls Mindestabstand von 1,5 m; Flüssigseife; Desinfektionsmittel und Handtuchspender in Sanitärräumen; Gewährleistung regelmäßigen Lüftens. Das Bundeministerium für Arbeit...
Das BMF hat am 19.1.2021 auf seiner Website über erste wichtige Details der abermals verbesserten Überbrückungshilfe III informiert. Abschlagszahlungen sollen bereits im Februar erfolgen, die finale Bearbeitung der Anträge und Auszahlung im März 2021. Hintergrund Die Überbrückungshilfe III (Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen) steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16.12.2020 bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe...
Am 31.1.2021 läuft die Aussetzung der verlängerten Insolvenzantragspflicht für solche Unternehmen aus, die Corona-Finanzhilfen im November bzw. Dezember beantragt haben oder antragsberechtigt wären. Jetzt hat der Bundesrat am 18.1.2021 eine Verlängerung dieser Frist gefordert. Hintergrund Durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) war, wurde die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Später sind §§ 1, 2 COVInsoAG geändert worden, indem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der „Überschuldung“ für den Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 31.12.2020 verlängert...
Bundesminister Altmaier will die Überbrückungshilfe III in der Corona-Krise abermals vereinfachen und erweitern. Was ist geplant und wie ist das zu bewerten? Hintergrund Seit März 2020 unterstützt der Bund Unternehmen und Soloselbständige während der Corona-Krise zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen mit finanziellen Hilfen, insbesondere nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Hierüber habe ich zu Inhalt und Auswirkungen in der Praxis in diesem Blog immer wieder berichtet. Das jüngste Förderprogramm in diesem Kontext ist die Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe für Soloselbständige (Zeitraum 1.1. bis 30.6.2021): Anträge können noch nicht gestellt werden, Abschlagszahlungen sollen auf Antrag nach dem MPK-Beschluss vom 5.1.2021 (Ziff.11) noch im Januar...
Die Regierungskoalition bessert ihren eigenen Gesetzentwurf nach: Jetzt soll für VZ 2019 auch die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe verlängert werden. Das ist konsequent! Hintergrund Die Steuererklärung für 2019 musste allgemein eigentlich bis zum 31.7.2020 beim Finanzamt eingegangen sein, sofern nicht die Abgabefrist auf Antrag zur Vermeidung eines Verspätungszuschlags verlängert wurde. Wer die Steuererklärung nicht selbst macht, sondern Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat noch länger Zeit für die Abgabe: Bis zum 28. 2. des übernächsten Jahres. Bedeutet eigentlich: Die Steuererklärung für das Jahr 2019 muss dann also eigentlich erst am 28.2.2021 beim Finanzamt...
Für Schuldner, die Corona-Hilfen beantragt haben, wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.1.2021 verlängert. Da sich die Bearbeitung und Auszahlung der Corona-Hilfen verzögert, sollte diese Frist nochmals verlängert werden. Hintergrund Bereits durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) war, ist die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt worden. Um Unternehmen, die bedingt durch die Corona-Pandemie insolvenzgefährdet sind, auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, wird die...
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