Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Das FG Köln vom 18.06.2020 – 9 V 1302/20 hat als weiteres Finanzgericht die Unzulässigkeit der Pfändung von Corona-Soforthilfen festgestellt. Hintergrund Bis 31.5.2020 konnten Freiberufler, Solo-Selbständige und KMU aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes wegen coronabedingter Finanzierungsschwierigkeiten verlorene staatliche Zuschüsse beantragen, die unter Berücksichtigung des individuellen Liquiditätsengpasses zwischen 9.000 € und 15.000 € betrugen. Nach Auszahlung dieser Liquiditätshilfen ist in der Praxis die Frage aufgetreten, ob diese Subventionsmittel – dem Sinn der Subvention widersprechend – dem Zugriff der Finanzbehörden wegen Steuerschulden unterliegen. Sachverhalt Der Antragsteller beantragte als selbständiger Kurierdienstfahrer eine Corona-Soforthilfe, die auf sein als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO geführtes Girokonto überwiesen...
Das BMF-Schreiben zum coronabedingten Absehen von steuerlichen Vollstreckungsmaßnahmen vom 19.03.2020 (BStBl I 2020, 262) erfasst nicht bereits vor dem 19.03.2020 ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden. Dies hat der BFH jetzt klargestellt (BFH 30.07.2020 – VII B 73/20 (AdV)). Hintergrund
Das Überbrückungshilfeprogramm des Bundes soll nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung bis 31.12.2020 verlängert werden. Aber mit welchem Inhalt? Die Politik steht vor einer kaum lösbaren Aufgabe. Hintergrund Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Das Überbrückungshilfe-Programm schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Ein Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht, ferner fortlaufend aktualisierte FAQ. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe finden Sie auch auf der Website des BMWI. Über Einzelheiten habe ich im hier im Experten-Blog und an anderer...
Die Bunderegierung hat am 2.9.2020 eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020 bei Überschuldung beschlossen. Was ist davon zu halten? Hintergrund Nach § 15a S. 1 Insolvenzordnung (InsO) muss der Vertreter einer juristischen Person (z.B. einer GmbH oder AG) und nach § 42 Abs. 2 BGB der Vorstand eines Vereins bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Durch das COVInsAG, das Bestandteil des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl 2020 I S. 569) ist, ist diese Pflicht rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt worden. Auch das Recht der Gläubiger, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für zahlungsunfähige oder...
Am 25.8.2020 hat sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, die Erleichterungen während der Corona-Krise beim Bezug von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern. Was ist davon zu halten? Hintergrund Bereits in der Finanzkrise 2008/2009 haben sich die Regelungen zur Kurzarbeit als richtiges arbeitsmarktpolitischen Instrument erwiesen, um die deutsche Wirtschaft vor dramatischen Verwerfungen zu bewahren: Die befristete Unterstützung von Unternehmen bei der Finanzierung von Arbeitsausfällen ist besser als eine ausufernde Arbeitslosigkeit zu riskieren. Diese Zielsetzung verfolgen auch die bislang in der Corona-Krise beschlossenen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Im August 2020 hat sich die Regierungskoalition nun auf eine Verlängerung der bisherigen Erleichterungen verständigt, diese...
Das BMF hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sowie einer digitalen Schnittstelle veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 21.8.2020 – IV A 4 – S 0316-a/19/10006 :007). Die gute Nachricht: Die Kosten der nachträglichen erstmaligen Ausrüstung sind aus Vereinfachungsgründen in voller Höhe sofort abziehbare Betriebsausgaben! Hintergrund Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz v. 22.12.2016, BGBl 2016 I S.3152) ist § 146a AO eingeführt worden. Nach § 146a Abs.1 S.1, § 1 S.1 KassenSichV ist seit 1.1.2020 jedes elektronische Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) zu sichern,...
Im Referentenentwurf des JStG 2020 plant das BMF in § 8 Abs. 4 EStG n.F. eine gesetzliche Definition des Kriteriums „zusätzlich geschuldeter Arbeitslohn“ im Sinne der Verwaltungsauffassung. Dies schränkt die Steuerfreiheit oder Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen des Arbeitgebers in Zukunft erheblich ein. Die Wirtschaftsverbände fordern Korrekturen – zu Recht. Hintergrund Es ist gelebte Praxis: Lohnformwechsel des Arbeitgebers durch Sachzuwendungen an Arbeitnehmer statt (voll steuerpflichtiger) Arbeitslohn sind heutzutage weit verbreitet. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist das lohnsteuerlich interessant, wenn derartige Leistungen lohnsteuerfrei oder jedenfalls pauschalversteuert erfolgen können. Allerdings herrscht seit einiger Zeit ein heftiger Streit zwischen Finanzverwaltung einerseits, Arbeitgebern/Arbeitnehmern sowie Finanzgerichten andererseits:...
Bis auf das Land Bremen wollen jetzt alle restlichen Bundesländer nicht beanstanden, wenn ein Unternehmer mit Computerkasse die erforderliche tSE-Aufrüstung nicht bis 30.9.2020, sondern erst bis 31.3.2020 umsetzt. Worauf ist jetzt zu achten? Hintergrund Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl 2016 I S. 3000 – kurz: Kassengesetz) wurden Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Kassen(-systeme) ab dem 1.1.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) aufzurüsten. Angesichts der erheblichen Verzögerungen bei der Zertifizierung von tSE-Lösungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der verspäteten Verfügbarkeit am Markt hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF)...
Ein auf Basis des Strafbefreiungserklärungsgesetzes (StraBEG v. 23.12.2003, BGBl 2003 I, 2928) an das Finanzamt gezahlter und später teilweise wieder erstatteter Betrag unterliegt nicht der Verzinsung nach § 233a AO. Das hat der BFH jetzt klargestellt. Hintergrund Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag i.S. des § 233a Abs. 3 AO, ist dieser gemäß § 233a Abs. 1 AO zu verzinsen. Maßgebend für die Zinsberechnung ist die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer und um die bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (Unterschiedsbetrag, § 233a Abs. 3 S. 1 AO). Der Zinslauf beginnt gemäß § 233a...
In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das FG Sachsen als eines der ersten deutschen Finanzgerichte eine (vorläufige) Befreiung von der Belegausgabepflicht abgelehnt: Es zeigt sich, dass die Hürden für eine Befreiung durch das Finanzamt auch vor den Finanzgerichten verdammt hoch liegen…. Hintergrund Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl 2016 I S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden. Seit 01.01.2020 gilt auf der Grundlage dieses sogenannten Kassengesetzes neben der Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) an elektronischen Kassen auch die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen an den Endkunden (§ 146a Abs. 2 S.1 AO)....
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