Kategorie: Steuern
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Seit Jahren ist „bekannt“, dass die Kosten für die Müllabfuhr nicht als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a Abs. 2 EStG begünstigt sind. Von Bedeutung ist hier nach wie vor das Urteil des FG Köln vom 26.01.2011 (4 K 1483/10, EFG 2011 S. 978 Nr. 11). In der Entscheidung heißt es unter anderem: „Den Klägern ist zwar zuzugeben, dass der Hausmüll im Haushalt anfällt und auch in unmittelbarer räumlicher Nähe hierzu abgeholt wird. Die Hauptleistung bzw. der Schwerpunkt der Leistung der Müllabfuhr ist aber nach Auffassung des Senats die Verarbeitung bzw. die Lagerung des Mülls. Diese Hauptleistung wird nicht innerhalb der...
Die Beurteilung von Sachverhalten sowohl aus lohnsteuerlicher als auch aus auch sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist in der Praxis recht schwierig. Die „Kombination“ von Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht übersteigt das Ganze zuweilen aber noch. Gerade wenn es um Fragen der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen im Sozialbereich geht, ist zuweilen ein tiefes Einarbeiten ins Sozialgesetzbuch erforderlich. Auch der BFH bleibt davon nicht verschont und musste in jüngster Zeit mehrere Fälle zu der Problematik entscheiden. Aktuell – und durchaus von Interesse – ist insoweit das Urteil vom 13.6.2018 (XI R 20/16). Danach gilt:
Um die erhebliche Grunderwerbsteuerbelastung zu mindern, ist es ein probates Mittel im Notarvertrag miterworbene, bewegliche Wirtschaftsgüter auszuweisen und diesen einen eigenständigen Kaufpreis zuzuordnen.
Wann kommt der „Dammbruch“ für sinkende Steuerzinsen? Die Reduzierung des Zinssatzes von 6% p.a. gemäß § 238 Abs. 1 AO scheint jetzt in greifbare Nähe zu rücken: Jetzt hat sich auch der VIII. Senat des BFH (Beschluss vom 3.9.2018 – VIII B 15/18) dem IX. BFH-Senat angeschlossen. Auch er hat schwerwiegende Zweifel daran, dass der Zinssatz von 6% p.a. in § 238 Abs. 1 AO verfassungsgemäß ist und deshalb einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) bei Aussetzungszinsen stattgegeben. Mehr noch: Nach Ansicht des VIII. Senats gilt dies sogar bereits seit (November) 2012. Jetzt wartet ganz Deutschland gespannt auf die Entscheidung des...
Auch im November finden Sie an dieser Stelle wieder drei Anhängigkeiten beim BFH. Diesmal geht es um die Verbleibensvoraussetzung beim Investitionsabzugsbetrag, die Verzinsung zugunsten des Steuerpflichtigen und um die Frage der Fremdüblichkeit bei Dienstwagengestellung an den Ehegatten im Mini Job.
Bereits mehrfach habe ich mich hier mit den (Un-)Sicherheitszuschlägen bei fehlerhafter Kassenführung bzw. bei GoBD-Verstößen befasst (siehe dazu unten). Heute mache ich es mir einfach und verweise nur kurz auf das BFH-Urteil vom 20.3.2017 (X R 11/16) sowie auf den BFH-Beschluss vom 26.2.2018 (X B 53/17). Letztlich ist eine einheitliche Linie des BFH zu erkennen, und die besagt, dass das Ergebnis einer Schätzung:
Steuerschätzung mit abermaliger Zunahme der Steuereinnahmen Im Frühjahr und Herbst gehen die Steuerschätzer ans Werk. Nach der nur wenige Tage alten Prognose werden trotz erster Bremsspuren am Konjunkturhimmel die Steuereinnahmen in diesem Jahr und den nächsten Jahren bis 2023 sogar noch höher ausfallen als bisher angenommen. Der aktuellen Schätzung zufolge steigen sie von knapp 735 Milliarden Euro im Jahr 2017 jedes Jahr um durchschnittlich gut 35 Milliarden Euro auf 941 Milliarden Euro bis Ende 2023! Das bedeutet: Allein der Bund wird bis 2023 gut 68 Milliarden Euro mehr zur Verfügung haben als noch 2017 – das sind für diesen Zeitraum...
Viele Steuerberater und Steuerpflichtige haben es schon länger geahnt: Nicht jedes Schriftstück wird innerhalb kürzester Zeit zugestellt. Wenn Briefe am Freitag zur Post gegeben werden, erfolgt die Zustellung in vielen Bezirken erst am Dienstag oder Mittwoch und nicht am Samstag oder Montag. Auch wenn mir diesbezüglich genaues Zahlenmaterial nicht vorliegt: Ich denke jedoch, dass das „Problem“ insbesondere bei der Beauftragung von privaten Postdienstleistern besteht. Nun hat auch der BFH das „Problem“ erkannt und rüttelt gewaltig an der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (Bekanntgabe bei Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post). Mit...
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent- oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Letztere ist mit einem hohen Aufwand verbunden, denn es müssen sämtliche Fahrten erfasst werden. Das FG München hat zudem entschieden, dass alle Kosten per Einzelnachweis belegt werden müssen. Eine Schätzung von Aufwendungen kommt – auch teilweise – selbst dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Dienstwagen nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen zu belegen (Urteil vom 29.1.2018, 7 K 3118/16).
Ein Steuerberater muss einen Mandanten ungefragt darauf hinweisen, dass die Änderung von Feststellungsbescheiden eine verzinsliche Einkommensteuernachzahlung zur Folge haben und diese eventuelle Zinslast durch Vorauszahlungen an das Finanzamt verhindert werden kann (siehe hierzu NWB 51/2017 S. 3922 (NWB DokID: BAAAG-67396). Diese Entscheidung des OLG Oldenburg vom 2.11.2017 (14 U 21/17) kann ich durchaus nachvollziehen, auch wenn ich sie nicht 100-prozentig teile. Auch kann ich die Ausführungen des OLG zu der Frage des eingetretenen Schadens durchaus nachvollziehen, denn vereinfacht gesagt geht das OLG davon aus, dass ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat angesichts des Zinsumfelds einen nahezu „echten und vollständigen“...
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