Kürzlich habe ich in dem Blog-Beitrag „Rückabwicklung von Darlehen: Aktuelles zur (Nicht-)Steuerbarkeit einer Nutzungsentschädigung“ die jüngste BFH-Rechtsprechung vorgestellt, wonach von Banken gezahlte Nutzungsentschädigungen im Zusammenhang mit dem Widerruf von Darlehensverträgen nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen führen bzw. führen müssen (BFH-Urteile vom 7.11.2023, VIII R 7/21 und VIII R 16/22; BFH-Urteil vom 22.5.2024, VIII R 3/22). Mein Denkanstoß dazu lautete: „Betroffene sollten sich – im Rahmen der Steuererklärung – auf die BFH-Rechtsprechung berufen und eine Erstattung ihrer Kapitalertragsteuer beantragen, sofern diese einbehalten wurde. Es ist fast immer sinnvoller, sich mit dem Finanzamt (gegebenenfalls vor dem Finanzgericht) bezüglich der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) zu streiten...
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In den letzten Monaten wurde viel über großangelegten Personalabbau berichtet. Doch ein ebenso drängendes Problem bleibt der Fachkräftemangel, der zahlreiche Unternehmen beschäftigt. Der demografische Wandel und das vermehrte Ausscheiden der Babyboomer-Generation aus dem Arbeitsleben verstärken dieses Problem zusätzlich. Neben der reinen Verfügbarkeit von Arbeitskräften stellt sich vor allem die Frage, ob die vorhandenen Fachkompetenzen den betrieblichen Anforderungen entsprechen. Der Mangel an qualifiziertem Personal führt dazu, dass Projekte verzögert oder gar nicht erst angenommen werden können. Insbesondere wenn die Umsetzung von Aufträgen von einzelnen Schlüsselpersonen abhängt, kann der Verlust dieser Mitarbeitenden zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Ein Beitrag von: Dr. Carola...
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage, früher als Instandhaltungsrücklage oder Instandhaltungsrückstellung bezeichnet, dürfen vom jeweiligen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie verausgabt hat. Wird die Erhaltungsrücklage ausnahmsweise für Maßnahmen verwendet, die zu Herstellungskosten führen, sind nur die entsprechenden Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung ist natürlich, dass die Wohnung der Einkünfteerzielung dient. Diese Grundsätze gelten bereits seit vielen Jahren und werden – soweit ersichtlich – von der Finanzverwaltung auch nach der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz vom 16.10.2020 (BGBl I 2020, 2187) vertreten (vgl. OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 9.11.2022, S 2211 A – 12 –...
Das Bundeskabinett hat am 18.9.2024 den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen und damit den Weg frei gemacht für die Befassung von Bundestag und Bundesrat. Ziel ist es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern. Hintergrund Die Altersvorsorge von Arbeitnehmern ruht in Deutschland im Wesentlichen auf drei Säulen: Der privaten Vorsorge (etwa durch Immobilien oder Geldvermögen), der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Betriebsrente. Rund 54 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Mit dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung weiterer Gesetze – Erstes...
Sie lieben Kennzahlen. Darüber habe ich kürzlich am Beispiel von Delivery Hero berichtet. Doch der Essenslieferant ist nicht das einzige Unternehmen, das Investoren mit kreativen Kennzahlen beeindrucken will. Woran gerne gedreht wird? An Zahlen, die hohe Umsätze suggerieren. Doch während der Begriff Umsatz durch die Rechnungslegungsvorschriften definiert ist, sind der Definition eigener Kennzahlen keine Grenzen gesetzt. Die Folge? Andere Begriffe, die den Anschein erwecken sollen: Dem Unternehmen geht es wirtschaftlich sehr gut. Wie hohe Umsätze suggeriert werden soll(t)en Die seit einigen Monaten insolvente Kreditvermittlungsplattform Creditshelf versuchte im vergangenen Jahr auf der Hauptversammlung, Investoren mit der Kreditnachfrage zu beeindrucken. Ob erfolgreich...
Noch bis zum Jahresende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei als Inflationsausgleichsprämie zahlen. Bei Arbeitnehmern, die überschuldet sind, dürfte sich die Freude allerdings in Grenzen halten. Der BGH hat nämlich entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie als Arbeitseinkommen gilt und als solches pfändbar ist (BGH, Beschluss vom 25.4.2024, IX ZB 55/23). Der Sachverhalt in Kurzform: Auf Eigenantrag des Schuldners eröffnete das Insolvenzgericht im Februar 2023 das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen. Der Arbeitgeber gewährte dem Schuldner eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, zahlbar in Teilbeträgen in Höhe von 1.500 Euro zum 30.6.2023 und...
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