In dem Blog-Beitrag „Photovoltaikanlagen: Bedeutende steuerliche Änderungen zum 1. Januar 2023 geplant“ wurde darauf hingewiesen, dass künftig ein so genannter umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen gelten soll. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden also bei der Anschaffung der Anlage nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet. Naturgemäß führt die Absenkung des Steuersatzes auf Null zu Anwendungsfragen. Das heißt: Wer bereits eine Anlage in Auftrag gegeben hat oder bei dem bereits vorbereitende Leistungen im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage durchgeführt worden sind, steht vor der Frage, ab wann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommt. Hier müssen natürlich die endgültige Fassung des Gesetzes und...
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Zugegeben: Wohl nicht jeder Steuerberater betreut Mandanten, die Segel- oder Motoryachten verchartern. Dennoch lohnt es sich, einen Blick auf ein Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22.9.2021 (3 K 227/19 rkr.) zu werfen, das rechtskräftig geworden ist. Die Entscheidung zeigt nämlich deutlich das manchmal fatale Zusammenwirken von Einkommen- und Umsatzsteuerrecht auf. Selbst wenn Leistungen mit einer gewissen Nachhaltigkeit und nahezu im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeübt werden, kann es nämlich geschehen, dass zum einer der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug verloren sind, zum anderen aber die erbrachten Leistungen dennoch der Umsatzsteuer unterliegen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor...
Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeitergeldzugangsverordnung – KugZuV) werden nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 14.9.2022 um weitere drei Monate verlängert. Sie gelten nun über den 30.9. hinaus bis 31.12.2022. Eine kostspielige aber notwendige Entscheidung! Hintergrund Im Zuge der Corona-Pandemie und den hiermit verbundenen wirtschaftlichen Einbrüchen hat der Bund die Voraussetzungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld erheblich erleichtert und den Umfang deutlich erweitert – ich habe wiederholt im Blog berichtet. Am 18.2.2022 hat der Bundestag durch das Gesetz zum coronabedingten erhöhten Kurzarbeitergeld (BT-Drs. 20/688) mit Änderungen (BT-Drucks. 20/734) die Zugangserleichterungen und Bezugsverbesserungen bis 30.6.2022 verlängert (BGBl 2022 I S.482)....
Freiberuflichen Pflegekräften droht aktuell die Versagung der Umsatzsteuerbefreiung für ihre Leistungen. Die Finanzverwaltung hat begonnen, freiberufliche Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen unter die Lupe zu nehmen und die Steuerbefreiung für Pflegeleistung dort einzukassieren. Nicht nur die Inflation sorgt derzeit für ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Auch die Finanzverwaltung schubst nun einige Freiberufler Richtung wirtschaftlichen Abgrund. Streitpunkt zwischen den Unternehmen und Finanzämtern ist die Steuerbefreiung für Leistungen der Grund- und medizinischen Behandlungspflege. Vorreiter ist dabei die Finanzverwaltung in Niedersachsen, welche zuletzt schon das für betroffene Dienstleister sehr nachteilige MDK-Urteil erstritten hat (Bundesfinanzhof, Az. XI R 30/20). Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der...
Steigende Energiepreise, hohe Inflation: Mit dem inzwischen dritten Entlastungspaket will der Bund die Bürger entlasten, hierbei ist auch eine sog. „Inflationsprämie“ Teil der Planung. Dabei handelt es sich um eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung bis zu 3.000 Euro von Unternehmen an die Beschäftigten. Aber viele Details sind noch ungeklärt. Hintergrund In der Corona-Pandemie blieben Sonderzahlungen von Arbeitgebern bis zu 1.500 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn diese zusätzlich zum Lohn gezahlt wurden. Die Regelung lief bis Ende März 2022. Vor dem Hintergrund der seit dem Russlandkrieg in der Ukraine rasant angestiegenen, vor allem auf steigenden Energiekosten beruhenden Inflation war...
Die Vermietung einer Wohnung gilt auch dann als voll entgeltlich, wenn die tatsächlich verlangte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Auch 50 Prozent reichen für den Erhalt des ungekürzten Werbungskostenabzuges aus, dann aber nur unter Erstellung einer positiven Überschussprognose (§ 21 Abs. 2 EStG). Natürlich muss der Mietvertrag zudem einem Fremdvergleich standhalten. Was aber als fremdüblich gilt, wird von Steuerpflichtigen, Finanzverwaltung und Finanzgerichten oftmals unterschiedlich beurteilt. So haben Steuerpflichtige zuweilen wenig Muße, die Nebenkosten genau abzurechnen. Und auch bei der Größe der Wohnfläche kann es schon einmal wenig konkret zugehen – zumindest dann, wenn die Wohnung Schrägen enthält...
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