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8. März 2023

Am 20.2.2023 hat das BAG (10 AZR 332/20) zu unterschiedlich hohen tariflichen Nachtarbeitszuschlägen entschieden, dass diese zulässig sind, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist und dieser aus dem Tarifvertrag erkennbar ist. Das Grundsatzurteil hat Signalwirkung für Tausende weiterer Klagen, die bundesweit vor Arbeitsgerichten anhängig sind. Worum es im Streitfall ging erfahren Sie in der NWB Online-Nachricht: Arbeitsrecht | Verschieden hohe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit. Wie hat das BAG entschieden? Jetzt hat das BAG geurteilt: Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht...

7. März 2023

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist. So lautet ein aktueller Beschluss des BFH vom 14.12.2022 (X R 19/21). Worum geht es? Hier zunächst der Sachverhalt in aller Kürze: Der Kläger betrieb eine Diskothek. Eine Außenprüfung beanstandete die Kassen- und Buchführung als formell ordnungswidrig. Nicht nur das Finanzamt, sondern auch das FG Hamburg gelangte zu einer grundsätzlichen Schätzungsbefugnis. Es kam dann zu einem verfahrensrechtlichen „Hin und Her“....

7. März 2023

Der Bundesfinanzhof hatte in seinem Urteil v. 16.3.2021 (X R 34/19) den Verzicht auf die aktivische Abgrenzung bei Vorauszahlungen von niedrigen zwei- und dreistelligen Einzelbeträgen als steuerlich unzulässig erachtet. Den Grundsatz der Wesentlichkeit sah der BFH nicht als tragfähige Begründung für den Verzicht auf die Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber dieses Urteil nun entschärft. Wird damit alles gut? Der BFH begründete sein damaliges Urteil bei Anerkenntnis der Existenz eines Grundsatzes der Wesentlichkeit vor allem mit dem Wortlaut von § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, der ein abschließendes Aktivierungsgebot für Ausgaben vorsehe, die unter die gesetzliche...

6. März 2023

Seit dem 1.3.2023 stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Eine nützliche Informationsquelle, wenn die Hotline funktioniert. Hintergrund Ich habe bereits im Blog berichtet: Am 1.3.2023 sind die Gas-/Wärmepreisbremse nach dem EWPG und die Strompreisbreme nach dem StromPBG wirksam geworden. Mit den Preisbremsen sollen Verbraucher, KMU und Industrieunternehmen bei gestiegenen Energiekosten für leitungsgebundenes Gas bzw. Strom entlastet werden. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge...

6. März 2023

Liegt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes unter der typisierten Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 EStG (zumeist 33, 40 oder 50 Jahre), so kann die AfA statt mit den pauschalierten AfA-Sätzen nach der tatsächlichen Nutzungsdauer vorgenommen werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Lange Jahre war die Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG reine Theorie, denn die Finanzverwaltung hat die Hürden für den Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer so hoch gesetzt, dass sie so gut wie niemals übersprungen werden konnten. Mitte 2021 kam dann der „Kracher“ des BFH: Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen...

3. März 2023

Die von Studierenden und Fachschülern langersehnte einmalige Energiepreispauschale (EEP) kann nun endlich ab 15.3.2023 beantragt werden. Während Regierung und Opposition noch wegen Verfahrensfragen streiten, sollten Studierende und Fachschüler schon jetzt die digitalen Vorbereitungen für das Antragsverfahren treffen. Hintergrund Ich habe hierzu wiederholt im Blog berichtet: Nach der steuerpflichtigen EEP von 300 Euro für Arbeitnehmer im September 2022 und der Ausweitung der EEP auf Renten- und Versorgungsbezieher im Dezember hat die Bundesregierung auch Studierende und Fachschüler bei Energiekosten-Entlastungsmaßnahmen mit in den Blick genommen. Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler „noch im Winter 2022/2023“ angekündigt,...

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