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15. September 2021

Steuerberater sollten Anträgen auf Überbrückungshilfen vorbeugend juristische Stellungnahmen beilegen, falls die Gefahr der Einstufung als verbundenes Unternehmen aufgrund familiärer Verbindungen droht. Ende Dezember läuft die Beantragungsfrist für die Überbrückungshilfe III ab. Aber nicht jedes Unternehmen hat Anspruch auf diese Liquiditätshilfen. Vor allem sog. verbundenen Unternehmen werden im Rahmen der Antragsstellung Grenzen gesetzt. Danach erhalten verbundene Unternehmen nicht für sämtliche Unternehmen des Verbundes Überbrückungshilfen, sondern nur für ein Unternehmen. Dies hat zur Folge, dass von mehreren tatsächlich bestehenden Unternehmen nur eines der Unternehmen einen Antrag auf Erhalt der Liquiditätshilfen stellen kann. Somit erfolgt bestenfalls eine Auszahlung von maximal 200.000 EUR für...

14. September 2021

Die bis 10.9.2021 geltende SARS-CoV2.ArbSchV (v. 25.6.2021, BAnz AT v. 28.6.2021 V 1) soll abermals bis 24.11.2021 verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des BMAS vor, der am 1.9.2021 das Bundeskabinett passieren soll. Welche Corona-Regeln am Arbeitsplatz sind weiterhin zu beachten? Die bisherigen grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite, also bis 24.11.2021 fort. Das bedeutet Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigenschnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen für vollständig Geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte sind vorgesehen. Die Arbeitgeber müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung...

13. September 2021

Die nichtfinanzielle Erklärung ist inhaltlich kein Pflichtprüfungsgegenstand der gesetzlichen Abschlussprüfung. Der Abschlussprüfer hat sich nur zu vergewissern, ob die Erklärung vorgelegt wurde (§ 317 Abs. 2 Sätze 4 bis 5 HGB). Hingegen hat der Aufsichtsrat einer AG die Erklärung zu prüfen (§ 171 Abs. 1 Satz 4 AktG n.F.). Der Aufsichtsrat kann die externe Prüfung beauftragen (§ 111 Abs. 2 AktG n.F.), was regelmäßig erfolgen dürfte. Die Beurteilung des Ergebnisses einer freiwillig beauftragten externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung ist veröffentlichungspflichtig (§ 289 b Abs. 4, § 315b Abs. 4 HGB). Naheliegend, aber keinesfalls zwingend ist die Beauftragung des gesetzlichen Abschlussprüfers...

10. September 2021

Viele Jahre waren die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ im Rahmen einer Betriebsprüfung zu beachten, bevor sie Anfang 2015 durch die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“(GoBD) abgelöst wurden. Beiden Regelungen ist gemein, dass sie von der Finanzverwaltung und leider auch zuweilen von den Finanzgerichten (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg 12.6.2018, 8 K 501/17) mit einem Gesetzescharakter versehen werden, der ihnen aber nicht zukommt. Die wesentlichen Bestimmungen zum Datenzugriff ergeben sich aus § 147 Abs. 1 und Abs. 6 AO. Und auf diese kommt es an....

9. September 2021

Das eine Aussage verschiedene Interpretationen zulässt, ist nichts Neues. Doch im Falle des KPMG-Berichtes von Wirecard hat Markus Braun sich im vergangenen Frühjahr doch sehr viel Kreativität erlaubt. Um es kurz auf den Punkt zu bringen. Nachdem der Bericht der Sonderuntersuchung von KPMG Ende April 2020 veröffentlicht wurde, stellt sich die entscheidende Frage, wie die Ergebnisse zu interpretieren waren. Dazu folgender, wenn auch sehr kurzer, Vergleich der Aussagen von KPMG und Brauns Interpretation: KPMG: Aufgrund nicht vorgelegter Unterlagen und mangels ausreichender Nachweise konnte die Existenz des Geschäftes nicht nachgewiesen werden. Auch die Echtheit der Dokumente konnte nicht zweifelsfrei belegt werden....

8. September 2021

Mit seinem aktuellen Urteil vom 12.07.2021 (VI R 27/19) hat der BFH entschieden, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Das richtungsweisende Urteil ist eine schlechte Nachricht für alle Arbeitnehmer, die ohne ortsfeste Tätigkeitsstätte ihre Arbeit an Bord von Fahrzeugen ausführen und bei mehrtägiger Abwesenheit vom Wohnort von ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung unentgeltlich verpflegt werden. Die Entscheidung im Überblick Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nach Maßgabe des § 9 Abs. 4a EStG als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und...

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