In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG (Urteil v. 10.8.2022 – 5 AZR 154/22) einen Arbeitslohnanspruch nach Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet bejaht und damit die Grenzen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers während der Corona-Pandemie markiert. Für Details zum Sachverhalt lesen Sie die NWB Online-Nachricht „Arbeitsrecht | Anspruch auf Arbeitslohn nach Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet“. BAG: Betriebliches Betretungsverbot nicht zu rechtfertigen Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht...
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Sage und schreibe 39 Jahre hatte der alte Auslandstätigkeitserlass (BMF 31.10.1983, BStBl 1983 I S. 470) Gültigkeit und war damit ein Methusalem unter den Verwaltungsanweisungen. „Leider“ hat das BMF ihm den 40. Geburtstag nicht mehr gegönnt und kürzlich einen neuen Auslandstätigkeitserlass veröffentlicht (BMF 10.6.2022, BStBl 2022 I S. 997). Glücklicherweise hat das BMF aber darauf verzichtet, ihm eine vollkommen neue Struktur zu geben oder ihn inhaltlich zu überlasten. Nur hier und dort sind einige Korrekturen vorgenommen worden. Eine Neuregelung möchte ich herausgreifen: Künftig müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass ihr Arbeitslohn im Ausland einer Mindestbesteuerung unterlegen hat. Können sie den Nachweis nicht...
Das VG Düsseldorf hat gegen Rückforderungsbescheide gerichteten Klagen dreier Zuwendungsempfänger wegen Corona-Soforthilfen stattgegeben (VG Düsseldorf, Urteile v. 16.8.2022- 20 K 7488/20, 20 K 217/21 und 20 K 393/22; Berufung zugelassen). Diese Musterverfahren könnten Fernwirkung für tausende Rückforderungsfälle bei der Corona-Soforthilfe in ganz Deutschland haben. Sachverhalt: Als Anfang 2020 kleine Unternehmen und Selbständige durch verschiedene infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlagen gerieten, schufen Bund und Länder Förderprogramme, um kurzfristig Finanzhilfen bereitzustellen. Solche Soforthilfen erhielten auch die Kläger in den Streitfällen, die entweder vorübergehend ihren Betrieb schließen oder Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Nachdem die Kläger zunächst aufgrund von Bewilligungsbescheiden Soforthilfen in Höhe von jeweils...
Am 24.8.2022 hat das Bundespapier in Form einer Formulierungshilfe ein Eckpunktepapier für eine Fortschreibung der Corona-Schutzmaßnahmen ab Herbst 2022 vorgelegt – eine erste Bewertung Hintergrund Die bislang geltenden Regelungen im IfSG zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind bis 23.9.2022 befristet. Da Deutschland unverändert ein hohes Infektionsgeschehen mit unterschiedlichen Virusvarianten aufweist, ist ein neuer gesetzlichen Handlungsrahmen erforderlich, um auf die Infektionslage reagieren zu können. Geplante Eckpunkte für einen effektiven Infektionsschutz Das geplante Maßnahmenpaket der Bundesregierung sieht die Verlängerung von Verordnungsermächtigungen (z.B. für eine Reaktivierung der Corona-ArbSchV) vor, vor allem aber ein Eingriffspaket auf Bundes- und Länderebene (Einzelheiten finden Sie hier: NWB YAAAJ-20731)....
Mit der Digitalisierungsrichtlinie, die durch das DiRuG mit Datum 01.08.2022 umgesetzt wurde, sind deutliche Änderungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen verbunden. Hintergrund Kapitalgesellschaften und manch andere Gesellschaftsformen sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen (§ 325 ff. HGB). Mit der zum 01.08.2022 in Deutschland umgesetzten Digitalisierungsrichtlinie (EU 2019/1151) kommt es in diesem Zusammenhang zu Veränderungen. Zwar bleibt der Offenlegungs- und Publizitätsumfang weiterhin bestehen – an dieser Stelle treten keine Änderungen auf. Aber: Entscheidendes Offenlegungsmedium ist in Zukunft nicht mehr der Bundesanzeiger. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der...
Der Immobilienkonzern Adler kommt nicht aus den Schlagzeilen. Auch die Hauptversammlung der Adler Real Estate AG machte deutlich, dass die Aktionäre eine ordentliche Portion Wut im Bauch haben. Wenn auch der Antrag auf eine Sonderprüfung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger nicht genehmigt wurde – was angesichts des Großaktionärs Adler Group S.A. nicht verwunderlich ist – muss der Konzern mit weiterem Gegenwind rechnen. Daniel Bauer, Vorstand der SdK, äußerte sich zum weiteren Vorgehen der Anlegerschutzvereinigung wie folgt: „Unsere Sonderprüfungsanträge wurde ebenfalls mit den Stimmen der Adler Group abgelehnt. Wir werden nun eine gerichtliche Durchsetzung der Sonderprüfung forcieren.“ Ein Beitrag von: Dr. Carola...
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