Wer einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend machen will, muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen. Für die geplante Anschaffung eines Pkw bedeutet das eine hohe Hürde. Die Finanzämter verlangen nämlich, dass eine mindestens 90-prozentige Nutzung üblicherweise durch Führung eines Fahrtenbuchs nachgewiesen wird. Doch mit dieser überbordenden Anforderung dürfte nun Schluss sein. Innerhalb kurzer Zeit haben zwei Senate des BFH entschieden, dass die Führung eines Fahrtenbuchs für § 7g EStG nicht zwingend erforderlich ist. Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung...
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An den internationalen Anleihemärkten erlebt man derzeit eine denkwürdige Entwicklung. Nach Berechnungen von Banken ist es niemals zuvor – zumindest soweit die Markt-Daten zurückreichen – zu einem derartigen Absturz bei den Anleihekursen gekommen, wie es im Moment und in den ersten beiden Quartalen in 2022 zu beobachten ist. Ursache für den Crash am Rentenmarkt ist die Geldpolitik der Notenbanken. Zu lange hatten die US Federal Reserve und die Europäische Zentralbank gehofft, dass der starke Inflationsanstieg (bis ca. 8,1 %) nur von „kurzer Dauer“ sein und quasi von selbst wieder verschwinden würde. Grund sei der „Nachfrageüberhang“, „Lieferkettenprobleme“ oder andauernde Lockdowns in...
Bereits seit einigen Jahren ist bekannt, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung eines Grundstücks – außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens – nur in dem ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden kann. Eine spätere Option ist unwirksam, auch wenn sie notariell beurkundet wird (BFH 21.10.2015, XI R 40/13). Die Rechtsprechung hat schon bei vielen Steuerpflichtigen zu hohen Vorsteuerkorrekturen geführt, die nicht mehr geheilt werden konnten. Und man muss leider auch annehmen, dass sich der ein oder andere Kollege im Nachgang mit Haftungsansprüchen konfrontiert sah. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
Getrieben durch die Entwicklung der Energiepreise, aber zunehmend auch durch den Wunsch nach Energieautarkie veranlasst, besteht eine große Nachfrage nach der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden. Klein-Windkraftanlagen sind dagegen bisher selten, noch ein Nischenmarkt. Zwar standortabhängiger als Photovoltaikanlagen, können Windkraftanlagen aber gerade in den Zeiten den Energiebedarf stützen, in denen die Solarmodule bei bedecktem Himmel keinen Strom erzeugen können. Neben kleinen Anlagen, die unmittelbar auf dem Dachfirst installiert werden, sind Windkraftanlagen auf bis zu 10 Meter hohen Masten baurechtlich in der Regel genehmigungsfrei. Die Anlage muss den Wind möglichst unbeeinflusst aufnehmen können. Benachbarte Objekte beeinflussen die Windgeschwindigkeit und -richtung...
Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nach der Fünftel-Regelung des § 34 EStG ermäßigt zu besteuern. Leider kann man es nicht oft genug wiederholen: Die Tarifermäßigung wird nur gewährt, wenn die Abfindung zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt wird. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen – und wenn überhaupt, muss eine solche Ausnahme zumeist vor einem FG oder gar vor dem BFH erstritten werden. In einem kürzlich entschiedenen Fall hat der BFH eine solche Ausnahme jedenfalls nicht gesehen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...
Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder an Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Bei der Vererbung an den Ehegatten oder Lebenspartner kommt es nicht auf die Größe des Eigenheims an, in den anderen Fällen tritt eine Vergünstigung ein, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt. Wird die Zehn-Jahres-Frist nicht eingehalten, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit. Eine...
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