Das BMF hat mit Schreiben vom 17.09.2021 auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Vollverzinsung reagiert und neue Vorgaben zur Anwendung von § 233a i.V.m. § 238 AO getroffen. Hintergrund Das BVerfG (v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14; 1 BvR 2422/17) hat die Verfassungswidrigkeit der bestehenden Regelungen zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen (Vollverzinsung, § 233 a AO) ab dem Verzinsungszeitraum 2014 festgestellt. Das BMF-Schreiben vom 17.9.2021 (IV A 3 – S 0338/19/10004:005) enthält Anweisungen an die Finanzbehörden der Länder hinsichtlich der Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019, bis der Gesetzgeber bis spätestens 31.7.2022 rückwirkend eine verfassungskonforme Neuregelung erlassen hat. Praktische Auswirkungen auf...
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Die Führung eines Fahrtenbuchs ist – von ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen – die einzige Möglichkeit, um bei dienstlichen oder betrieblichen Kfz der Ein-Prozent-Regelung zur Versteuerung der Privatnutzung zu entgehen. Doch ein Fahrtenbuch macht viel Arbeit und so ist es nicht verwunderlich, dass manch Steuerzahler versucht, diese Arbeit ein Stück weit zu reduzieren. Zudem können natürlich Fehler passieren. Und diese sind nach der Auffassung zahlreicher Finanzbeamter nicht zu tolerieren. Selbst geringste Ungenauigkeiten gehören bestraft. Dabei hat der BFH bereits mit Urteil vom 10.4.2008 (VI R 38/06) entschieden, dass kleinere Mängel nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung...
Am 13. August 2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2021, S. 3338). Das Gesetz enthält umfassende Ansätze für eine Modernisierung wesentlicher Themenbereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts. Welche sind dies und was wird dadurch vereinfacht? Hintergrund Bereits am 31.07.2019 ist die sog. Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Durch sie sollen digitale Lösungen für Gesellschaften vermehrt zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Richtlinie ist es, verschiedenste Digitalisierungsangebote bereit zu halten, die für einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt und Vertrauenswürdigkeit von Gesellschaften erforderlich sind. Gewährleistet werden soll nicht nur eine einfachere, schnellere und effizientere...
Das BMF hat Anfang Juni eine Vereinfachung für Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 10 kW sowie für Betreiber kleinerer Blockheizkraftwerke erlassen: Für solche Anlagen ist auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Die Voraussetzungen für die Nutzung der Vereinfachungsregelung können Betroffene dem BMF-Schreiben vom 2.6.2021 (IV C 6 – S 2240/19/10006 :006) sowie dem Aufsatz Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern von Gragert/ Wißborn in NWB Nr. 30 vom 30.07.2021 (Seite 2182) entnehmen (für Abonnenten kostenfrei). Mich treibt momentan in diesem Zusammenhang die Frage um, was...
Das BMWi hat jetzt die Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen (ÜHI) durch prüfende Dritte bis 30.6.2022 verlängert. Was ist dabei in der Praxis zu beachten? Hintergrund Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen, die die bisherigen finanziellen Hilfen des Bundes und der Länder in der Corona-Pandemie als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch ergänzen. Bund und Länder stellen für die Härtefallhilfen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Bund und Länder bringen diese Mittel je zur Hälfte auf. Die Bundesmittel sind bis zum 15. Dezember 2021 abrufbar. Abrechnungsfristen verlängert bis 30.6.2022 Das BMWi hat die FAQ für die ÜHI angepasst. Danach hat...
Neben dem viel in der Literatur diskutierten Körperschaftsteuer-Optionsmodell wurde im Rahmen des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes (KöMoG) auch die sog. „Einlagelösung“ verabschiedet. Dadurch findet eine Abkehr von dem bisherigen System der Ausgleichspostenmethode, die erst mit dem JStG 2008 gesetzlich kodifiziert wurde, statt. Die Neuregelung gilt erstmals für die Minder- und Mehrabführungen, die nach Ablauf des 31. Dezember 2021 erfolgen. Für diesen Zeitpunkt ist auf das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft abzustellen. Die meisten Unternehmen dürften damit in der Regel ab 2022 mit der Neuregelung und den Auswirkungen und Details konfrontiert sein – bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2021/2022 ebenfalls in 2022 (nicht in 2023). Gleichwohl sollte bereits...
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