Mehr Dramaturgie geht nicht: Genau an dem Tag, an dem Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten über die Verlängerung des Lockdowns beraten, kassiert das OVG Münster mit gestern bekannt gegebenem Beschluss die in NRW bestehenden Handelsbeschränkungen der CoronaSchV (OVG Münster v. 19.3.2021 – 13 B 252/21.NE). Was bedeutet das für die weitere Lockdown-Politik der Länder? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu...
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Fehlende Lizenzen, Accounting-Grüßonkel und Verwunderung Da ich die Flut an Nachfragen zu meiner Einschätzung und Beurteilung der Sitzungen des Untersuchungsausschusses in der letzten Woche nicht alle persönlich beantworten kann, fasse ich hier einige Erkenntnisse zusammen. Während ich dies schreibe, sitze ich im Zug nach Hause – ein fast 30 stündiger Sitzungsmarathon liegt hinter mir. Die Befragungen am Donnerstag dauerte bis 3.15 Uhr, um 9 Uhr ging es dann am Freitag weiter. Der lange Weg zur Antwort… Sitzungen von mehr als zehn Stunden bis in die frühen Morgenstunden. Das mag als Außenstehender endlos erscheinen. Doch beschäftigt mich der Fall Wirecard schon...
Eltern haben grundsätzlich auch dann Anspruch auf Kindergeld und andere kindbedingte Vergünstigungen, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen muss, weil es aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage ist, die Ausbildung fortzusetzen. Jüngst hat der BFH aber entschieden, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Krankheit nicht beginnen kann und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist (BFH 12.11.2020, III R 49/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher...
Nach dem sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) müssen Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zum Manipulationsschutz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bei Kassenaufzeichnungen. Wer hierbei auf eine cloudbasierte TSE-Lösung setzt, muss diese bis 31.3.2021 umsetzen. Was jetzt in der Praxis zu tun ist. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte...
Das BMWi hat am 12.3.2021 ein Update der FAQ zur Neustarthilfe veröffentlicht; damit verbunden sind weitere Erleichterungen für die Antragsberechtigten. Was ist in der Praxis zu beachten und was ist geändert worden? Auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können nun Anträge stellen – das ist neu. Bei Geltendmachung freiberuflicher/gewerblicher Einkünfte als Soloselbstständige/r kann nun auch ein/e prüfende/r Dritte/r die Antragstellung übernehmen. Werden Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht, muss ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen. Auszubildende werden nicht mitgezählt bei der Ermittlung der Vollzeitäquivalente. Auswirkungen auf die Praxis Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ist – unverändert – nicht...
Ab 2021 Mobilitätsprämie für geringverdienende Berufspendler Durch das JStG 2019 wurde eine Mobilitätsprämie zum Ausgleich der CO2-Bepreisung für Geringverdiener mit längerem Arbeitsweg eingeführt. Bei diesem Personenkreis wirkt sich die zeitgleich erhöhte Entfernungspauschale mangels festzusetzender Einkommensteuer nicht steuerentlastend aus. Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie sind die Entfernungspauschalen ab dem 21. Entfernungskilometer, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Die Mobilitätsprämie wird in Höhe von 14 % dieser Entfernungspauschalen festgesetzt und ausgezahlt. Auch Studierende und Auszubildende haben eine erste Tätigkeitsstätte Als erste Tätigkeitsstätte gilt gem. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG auch eine Bildungseinrichtung, die für ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme aufgesucht...
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