Nach wie vor langt der Fiskus bei den Nachzahlungszinsen mit 0,5 Prozent pro Monat gewaltig zu und das böse Wort „Zinswucher“ ist wohl gerechtfertigt. Dennoch ist kein Ende dieses Zinswuchers in Sicht. Und trotz aller Kritik rechtfertigt der Gesetzgeber den Zinssatz nach wie vor – zumindest, wenn es um Nachzahlungszinsen geht. In Erstattungsfällen scheint er anderer Meinung zu sein und er wird höllisch aufpassen müssen, wie er seine Gesetzesbegründung in Sachen „Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 bis zum 31. August 2021“ begründet. Vorausgesetzt natürlich, die gesetzliche Änderung kommt tatsächlich. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
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In zwei aktuellen Urteilen hat der BFH erklärt, welche Anforderungen an eine „erste Tätigkeitsstätte“ zu stellen sind, damit ein Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann. Hintergrund Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist gemäß § 9 Abs. 4a S. 1 EStG zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale nach Satz 3 anzusetzen. Es liegen dann Werbungskosten vor, die die Einkommensteuerlast mindern. Der durch das Gesetz zur Änderung des Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl I 2013, 285) neu eingefügte und in § 9 Abs. 4 S. 1 EStG definierte Begriff der „ersten...
Mit Schreiben vom 22.12.2020 hatte das BMF die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 veröffentlicht. Die neuen Vordrucke halten zwei wesentliche und für die Unternehmerschaft bedeutsame „Überraschungen“ bereit: Zum einen sieht der neue Vordruck vor, dass Unternehmer in der Zeile 73 für die Ausgangsseite die Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage gesondert eintragen müssen, soweit das zunächst vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, in Zeile 74 für die Eingangsseite die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge gesondert einzutragen, soweit das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist (vgl. die kritischen Ausführungen hier im Blog bereits...
Am 5.1.2021 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung des Lockdowns Bis 31.1.2021 verständigt. Allmählich geht in Unternehmen finanziell die Puste aus. Doch zwischen den Versprechen der Politik und der Realität besteht nach wie vor eine tiefe Kluft. Hintergrund Am 13.12.2020 hat die MPK einen harten Lockdown für die Zeit vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 geschlossen; hierüber habe ich berichtet (s. Beitrag v. 14.12.2020). Am 5.1.2021 haben sich die hat sich MPK auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 31.1.2021 verständigt. Die bisherigen Betriebsschließungen gelten unverändert fort. Für die Zeit der Betriebsschließungen werden die bisherigen Programme der...
Ich weiß nicht, ob die Begriffe Outplacement-Beratung und Newplacement-Beratung tatsächlich im angelsächsischen Raum gebräuchlich sind der ob es sich um Euphemismen handelt, die das unschöne Wort „Kündigungs-Beratung“ verniedlichen sollen. Wie dem auch sei: In den vergangenen Monaten ist die steuerliche Behandlung besagter Beratungsleistungen zunehmend in den Fokus geraten, da eine – zunächst wohl nur interne – Anweisung der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung allgemein bekannt geworden ist, wonach die Übernahme der Kosten für Outplacement- und Newplacement-Beratungen durch den (Ex-)Arbeitgeber üblicherweise zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen soll (vgl. Steuern mobil Nr. 10 vom 01.10.2020). Die Auffassung war nicht unumstritten, da seit dem 1.1.2019 bestimmte Weiterbildungsleistungen...
Die bisherige Verrechnungsbeschränkung in Höhe von 10.000 Euro bei Verlusten aus Kapitaleinkünften wird durch das JStG 2020 (BT-Drs. 19/22850, 19/25160) auf 20.000 Euro angehoben. Diese Deckelung der Verlustverrechnung scheint rechtlich nicht einwandfrei. Hintergrund Seit 2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungssteuer, die in Höhe von 25 Prozent mit Abgeltungswirkung als Quellensteuer erhoben wird. Mit ihr einher geht der Grundsatz, dass Gewinne und Verluste gleichbehandelt werden müssen, Gewinne und Verluste aus Kapitalvermögen also miteinander verrechnet werden können und nur auf die positive Differenz Steuern zu zahlen sind. Schon seit 2020 können Anleger aber nach der 2019 geschaffenen neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich...
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