Die Besteuerung von Renten und Pensionen aus dem Ausland ist nicht gerade trivial. Zu prüfen sind unter anderem das jeweilige DBA, eventuelle Rückfallklauseln bei Nichtbesteuerung, die Vergleichbarkeit mit deutschen Renten oder Versorgungseinrichtungen, die Abgrenzung zwischen Renten und Versorgungsbezügen, die Abgrenzung zwischen Renten und Kapitalanlagen sowie die Frage, ob und inwieweit Rentenbeiträge in der aktiven Phase gefördert wurden. Und das Ganze bei Renten- und Pensionsbescheinigungen, die eher selten in deutscher Sprache abgefasst sind (vgl. Blog-Beitrag „Die neue Anlage R-AUS: Vorsicht Falle“). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...
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Die Besteuerung von Renten und Pensionen aus dem Ausland ist nicht gerade trivial. Zu prüfen sind unter anderem das jeweilige DBA, eventuelle Rückfallklauseln bei Nichtbesteuerung, die Vergleichbarkeit mit deutschen Renten oder Versorgungseinrichtungen, die Abgrenzung zwischen Renten und Versorgungsbezügen, die Abgrenzung zwischen Renten und Kapitalanlagen sowie die Frage, ob und inwieweit Rentenbeiträge in der aktiven Phase gefördert wurden. Und das Ganze bei Renten- und Pensionsbescheinigungen, die eher selten in deutscher Sprache abgefasst sind (vgl. Blog-Beitrag „Die neue Anlage R-AUS: Vorsicht Falle“). Nun hat der BFH aber eine spannende Frage zugunsten der Pensionäre beantwortet. Ich versuche, das Urteil mit meinen eigenen Worten...
Bundestag und Bundesrat haben Ende Juni eine Reform des Industrie- und Handelskammergesetzes (IHKG) verabschiedet, deren Kern die Umwandlung des Dachverbandes DIHK e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ab 1.1.2023 ist. Eine Bewertung der praktischen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Hintergrund Das BVerwG hat im Oktober 2020 entschieden, dass eine IHK den DIHK e.V. verlassen muss, weil dieser seine wiederholt Äußerungskompetenzen überschritten hat und eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht (BVerwG v. 14.10.2020 – 8 C 23.19). Der Bundesgesetzgeber hat umgehend eine Reform auf den Weg gebracht, um den Fortbestand der Interessenvertretung auf Bundesebene zu sichern. Was sind die Kernpunkte der Reform?...
Ich habe an dieser Stelle schon häufiger den Zustand des Umsatzsteuerrechts kritisiert. Ob Gesetzgeber, Finanzverwaltung oder Finanzgerichte: Jeder trägt seinen Teil zum Chaos bei. Dabei ist ein funktionsfähiges Umsatzsteuerrecht für unsere Wirtschaft von enormer Bedeutung. Aktuell hat es das BMF wieder einmal geschafft, für – weitere – Verwirrung zu sorgen. Worum geht es? Mit Schreiben vom 4.3.2021 hat das BMF zu der Frage Stellung genommen, ob die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung zur Beendigung der Organschaft führt oder nicht (III C 2 – S 7105/20/10001 :001). Danach gilt: Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen...
Am 25.6.2021 hat der Bundesrat das vom Bundestag am 11.6.2021 beschlossene Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Dennoch: Bedenken gegen das politisch hoch umstrittene Gesetz bleiben. Hintergrund Deutsche Unternehmen sind umfassend auf globalen Beschaffungs- und Absatzmärkten unterwegs. Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten will sicherstellen, dass Unternehmen in Lieferketten ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten gerecht werden. Hierzu legt das neue Gesetz Anforderungen an eines verantwortliches Risikomanagement für Unternehmen bestimmter Größenordnung fest, Unternehmen müssen festlegen, wer im Unternehmen zuständig ist, das Risikomanagement zu überwachen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet....
Mit dem KöMoG wird u. a. das sog. Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt. Damit wird Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften sowie ihren Gesellschaftern die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt zu werden. Die Wirkungen der Option gelten grundsätzlich für alle Regelungen im KStG, EStG, UmwStG, InvStG, AStG oder ZerlG. Bis dahin war alles soweit in Ordnung – nicht perfekt, aber auch nicht völlig unbrauchbar. Nun ging das Gesetzesvorhaben jedoch in den Finanzausschuss und mündete dort in eine Beschlussempfehlung. Es wurden ein paar Sätze neu eingefügt, die das Optionsmodell wieder ein Stück unattraktiver machen. Es geht um...
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