Am 18.11.2020 haben Bundestag und Bundesrat das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen (BT-Drs. 19/23944). Hierbei wird auch die Entschädigungsregelung des § 56 Abs.1a IfSG wird bis zum 31.3.2021 verlängert. Um Eltern während der Corona-Pandemie mehr zu unterstützen, erhalten eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Gleichzeitig soll eine entsprechende Entschädigung ermöglicht werden, wenn Personen eine abgesonderte Person betreuen müssen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die...
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Durch das Ende des letzten Jahres verkündete „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ soll umweltfreundliches Verhalten zukünftig stärker steuerlich gefördert werden. Von Bedeutung ist v.a. die zeitlich befristete Anhebung der Entfernungspauschalen. Sie werden in zwei Schritten, nämlich zum 01.01.2021 sowie zum 01.01.2024, angepasst. Hintergrund Ab Januar des kommenden Jahres werden in den Sektoren „Gebäude und Verkehr“ eingesetzte fossile Brennstoffe mit einem CO2-Preis belegt. Der Einsatz von klimaschädlichen Brennstoffen wie etwa Öl und Gas soll damit zunehmend unattraktiver werden. Um die resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise für Fernpendler teils auszugleichen, hat sich der Gesetzgeber für eine Anhebung der Entfernungspauschale ab...
In der aktuellen Corona-Krise versprechen BMF und BMWi immer wieder „schnell“ und „unbürokratische“ Finanzhilfen. Dort Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe kommen auch bis 20.11.2020 noch immer nicht bei der Betroffenen an, die finanzielle Not im Lockdown wird immer größer. Woran hapert`s? Hintergrund Seit März 2020 versucht der Bund seit Beginn der Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Auswirkungen mit umfangreichen direkten finanziellen Hilfspaketen abzumildern: zunächst mit der Soforthilfe (bis 31.5.2020), danach mit der Überbrückungshilfe I (vom 1.6.2020 bis 31.8.2020), im Anschluss die Überbrückungshilfe II (1.9.2020 bis 31.12.2020), zuletzt mit der Novemberhilfe (1.11. bis 30.11.2020). Eine neue, weitere Überbrückungshilfe III, die zusätzlich eine Neustarthilfe für...
Auch die räumlich-funktionale Betrachtung hat Grenzen Der Haushaltsbegriff des § 35a EStG wurde in der Rechtsprechung des BFH von einer reinen räumlichen Betrachtung der Grundstücksgrenzen zu einer räumlich-funktionalen Sicht erweitert. In aktuellen Entscheidungen des Jahres 2020 setzt der BFH aber auf „klare Kante“: Zunächst zu Erschließungsmaßnahmen am Grundstück, im Urteil vom 13.05.2020, VI R 4/18, zu Kosten der Straßenreinigung durch einen beauftragten Dienstleister. Hierzu formuliert der BFH in Bezug auf die öffentliche Fahrbahn sehr prägnant, dass es an dem erforderlichen räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt fehlt. Der Haushalt endet an der „Bordsteinkante“, d. h. mit dem öffentlichen Gehweg. Auslegungsspielräume verbleiben danach...
Die EU-Kommission (KOM) hat) am 20.11.2020 die Genehmigung der „Bundesregelung Fixkosten“ erteilt. Damit ist nun auch offiziell die beihilferechtliche Grundlage für die Überbrückungshilfe II gelegt, deren Auszahlung ab sofort erfolgen darf. Die Bundesregelung bildet ebenso den beihilferechtlichen Rahmen für die Überbrückungshilfe III sowie die zweite Stufe der Novemberhilfen. Hintergrund Seit 21.10.2020 kann die Überbrückungshilfe II des Bundes beantragt werden, mit der der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Zeitraum zwischen dem 1.9.2020 und 31.12.2020 abfedern will. Dazu habe ich ausführlich an anderer Stelle berichtet (Jahn, NWB 2020, 3335). Sie schließt unmittelbar an die Überbrückungshilfe I an, die sich auf...
Am 12.12.2019 ist das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet worden (BGBl 2019 I S. 2451). Unter anderem wurden zum 1.1.2020 die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung in § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG sowie für deren Steuerfreiheit in § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG geändert. Erfreulicherweise hat das BMF die zunächst extrem scharfen Voraussetzungen in einem Punkt ein klein wenig gelockert (BMF-Schreiben vom 9.10.2020, III C 2 – S 7112/19/10001 :001). Es gilt: Eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung liegt nur dann vor, wenn der Abnehmer eine ihm...
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