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8. September 2020

In einem mehrjährigen juristischen internationalen Verfahren hat die Steueraufsicht Hamburg erreicht, dass Daten von Airbnb-Vermietern durch die Plattform zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden müssen. Wird es nun zu einer Welle von Steuernachzahlungen kommen? Hintergrund: Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen Vorgaben oder die entsprechende Rechtsprechung. Diese Neuerungen zu analysieren und auf Problembereiche bei der praktischen Umsetzung hinzuweisen...

8. September 2020

Die Grunderwerbsteuer kann sich bei Umstrukturierungen im Konzern schnell als Hemmnis herausstellen. Der Gesetzgeber hat daher für bestimmte Umstrukturierungsvorgänge eine Begünstigung in Form des § 6a GrEStG geschaffen, um die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicher und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Lange Zeit war es ruhig um die Vorschrift, viele Fragen blieben mehr oder weniger ungeklärt und der seitens der Finanzverwaltung veröffentlichte Erlass war (natürlich) profiskalisch ausgestaltet. Nun aber kommt Bewegung in die Sache, angefangen beim BFH-Urteil vom 21.08.2019 – II R 19/19 (s. hierzu auch meinen Blog-Beitrag vom 28.02.2020 „Grunderwerbsteuerbefreiung im Konzern – BFH gibt dem Gesetz einen Sinn“). Das...

7. September 2020

Das Überbrückungshilfeprogramm des Bundes soll nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung bis 31.12.2020 verlängert werden. Aber mit welchem Inhalt? Die Politik steht vor einer kaum lösbaren Aufgabe. Hintergrund Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Das Überbrückungshilfe-Programm schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Ein Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht, ferner fortlaufend aktualisierte FAQ. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe finden Sie auch auf der Website des BMWI.  Über Einzelheiten habe ich im hier im Experten-Blog und an anderer...

7. September 2020

Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse innerhalb von fünf Jahren, so ist eine Korrektur der Vorsteuerbeträge gemäß § 15a UStG vorzunehmen. Bei Immobilien gilt ein Berichtigungszeitraum von zehn Jahren. Das ist bekannt. Während der Ausbildung oder des Studiums lernt man zudem, dass es in § 44 UStDV noch eine Bagatellregelung gibt: „Haben sich bei einem Wirtschaftsgut in einem Kalenderjahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse um weniger als zehn Prozentpunkte geändert, entfällt bei diesem Wirtschaftsgut für dieses Kalenderjahr die Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Das gilt nicht, wenn der Betrag, um den der Vorsteuerabzug für...

4. September 2020

Die Bunderegierung hat am 2.9.2020 eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020 bei Überschuldung beschlossen. Was ist davon zu halten? Hintergrund Nach § 15a S. 1 Insolvenzordnung (InsO) muss der Vertreter einer juristischen Person (z.B. einer GmbH oder AG) und nach § 42 Abs. 2 BGB der Vorstand eines Vereins bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Durch das COVInsAG, das Bestandteil des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl 2020 I S. 569) ist, ist diese Pflicht rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt worden. Auch das Recht der Gläubiger, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für zahlungsunfähige oder...

4. September 2020

Im einem aktuellen Beschluss hatte sich der BFH zur sehr grundsätzlichen Frage zu äußern, ob die Einkommensteuer, welche sich aus der Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 1 EStG ergibt, nach § 35a EStG ermäßigt werden kann. Der Sachverhalt Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Die Summe der Einkünfte sowie das zu versteuernde Einkommen waren negativ. Daneben erzielte die Klägerin (positive) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ein Teil dieser Einkünfte unterlag dem Kapitalertragsteuerabzug, der übrige Teil war mit dem gesonderten Steuertarif gem. §...

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