Vater Staat hat erkannt: Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie haben Unternehmen nicht nur teilweise erhebliche Umsatzeinbußen. Gerade bei Messeveranstaltern und Restaurants hat dies bereits existenzbedrohende Situationen herbeigeführt. Ein ausgefallener Restaurantbesuch wird bei einer Normalisierung der Lage nicht nachgeholt. Daher werden u.a. Restaurants mit deutlich geringeren Umsätzen in diesem Jahr auskommen müssen, um ihre Kosten zu decken. Die ausgefallenen Messen können auch nicht alle auf den Herbst verschoben werden. Sonder-Abschreibung ist keine Erste-Hilfe-Maßnahme Es gab schon erste Diskussionen um die Einführung von Sonder-Abschreibungen. Als Erste-Hilfe-Maßnahme kann dies einem Restaurant aber nicht helfen, die Gehälter und die Pacht zu bezahlen....
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Das seit 1.1.2020 geltende, allerdings bereits 2016 beschlossene sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) wird in der öffentlichen Wahrnehmung häufig auf die Folgen der Belegeausgabepflicht (Kassenbonpflicht) reduziert. Für Unternehmen wird allerdings inzwischen die erforderliche Aufrüstung von elektronischen Kassen(systemen) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) dringlich. Worauf müssen Gewerbetreibende jetzt schnellstens achten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu...
Wer – wie ich – nach den BFH-Urteilen aus 2018 zur verschobenen Fälligkeit aufgrund Wochenendes dachte, nunmehr sei das Thema Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Einnahme und Ausgabe befriedet, der sei durch ein aktuelles Revisionsverfahren belehrt. Unter dem Az. VIII R 1/20 muss der BFH die Frage klären, ob es für die wirtschaftliche Zuordnung innerhalb „kurzer Zeit“ neben der Zahlung auch der Fälligkeit bedarf. Bereits in den Jahren 2015 bis 2016 war die Zuordnung der Umsatzsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung und bei den Überschusseinkünften, die um den 10.01. gezahlt wurde, aber wegen der Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO auf den...
Abgesagte Veranstaltungen, Reisebeschränkungen, einbrechende Börsen – die Auswirkungen des Coronavirus treffen auch viele Unternehmen. Welche Maßnahmen können Unternehmen kurzfristig helfen, bis bundesweite Maßnahmen beschlossen sind? Safety first Auch Unternehmen sollten Vorsorge treffen, um die wirtschaftlichen Folgen von Umsatz- und Gewinnrückgängen zu mildern und Liquiditätsengpässen vorzubeugen. Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Erste-Hilfe-Maßnahmen Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden können kleine, erste Maßnahmen zu einer steuerlichen Entlastung beitragen, wie zum Beispiel: Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie...
Bei vermieteten oder eigengewerblich genutzten Immobilien ist im Ausnahmefall ein teilweiser Erlass der Grundsteuer auf Antrag möglich (§ 33 GrStG). Erforderlich ist, dass der normale Rohertrag der Immobilie um mehr als 50 Prozent gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassen. Beträgt die Minderung des normalen Rohertrags 100 Prozent, ist die Grundsteuer in Höhe von 50 Prozent zu erlassen. Der Antrag ist jeweils bis zum 31. März für das Vorjahr zu stellen. Jüngst hat das Verwaltungsgericht Koblenz allerdings entschieden, dass allein der Leerstand...
Wie bereits in einem früheren Blog (Nach der E-Bilanz kommt mit ESEF jetzt auch ein elektronisches Berichtsformat für den Kapitalmarkt) berichtet, wurde europarechtlich eine Pflicht zur elektronischen Aufbereitung des Jahresfinanzberichts mittels des European Single Electronic Format (ESEF) vorgegeben. Diese Pflicht greift zum 1.1.2020. Nach deutlicher Kritik am Konzept des Referentenentwurfs eines ESEF-Umsetzungsgesetzes (ESEF-UG) aus dem Herbst 2019 liegt nun ein deutlich veränderter Regierungsentwurf aus dem Januar 2020 vor: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte. Welche Pflichten kommen bei Verabschiedung des Regierungsentwurfs des ESEF-UG auf die Rechnungsleger zu? Ein Beitrag...
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