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22. Mai 2020

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für alle Arbeitgeberzuwendungen bis 1.500 Euro – so versprach es eine Weisung des Bundesfinanzministeriums anlässlich der Coronapandemie. Ein steuerfreier Corona-Bonus stellt sich in der Praxis nun allerdings mehr und mehr als Wolkenschloss dar. Betroffen sind unter anderem offenbar Angestellte in der Rechts- und Steuerberatung. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird...

22. Mai 2020

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für alle Arbeitgeberzuwendungen bis 1.500 Euro – so versprach es eine Weisung des Bundesfinanzministeriums anlässlich der Coronapandemie. In der Praxis stellt sich der steuerfreie Corona-Bonus nun allerdings mehr und mehr als Wolkenschloss dar. Betroffen sind unter anderem offenbar Angestellte in der Rechts- und Steuerberatung. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird...

22. Mai 2020

In der Corona-bedingten Sondersituation kompensieren viele Betriebe den Auftragseinbruch mit der Anpassung ihrer Produktion an Waren, die in der Krise besonders benötigt werden. Beispielsweise fertigen textilverarbeitende Betriebe nunmehr Mund-Nasen-Bedeckungen, Schutzmasken und Schutzkleidung. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wirft diese aus der Not geborene Entwicklung gewerbesteuerliche Fragen auf, sofern aus Erhebungszeiträumen vor der Krise noch vortragsfähige Gewerbeverluste bestehen. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen Pfade im Steuerrecht...

22. Mai 2020

Unabhängig davon, ob ein Gewerbebetrieb (§ 16 EStG) oder eine GmbH Beteiligung (§ 17 EStG) verkauft wird, bei beiden gilt das Stichtagsprinzip. Wer dies nicht berücksichtigt, tappt bei Kaufpreisraten gegebenenfalls in eine Liquiditätsfalle. Der Kaufpreis wird nämlich in dem Veranlagungsjahr komplett besteuert, in dem der Gewerbebetrieb oder die GmbH-Anteile übergegangen sind. Wenn daher die Kaufpreisraten bis zur Bekanntgabe dieses Steuerbescheides nicht ausreichen, um die aus dem Verkauf resultierende Steuerlast zu zahlen, ist zwangsläufig ein Liquiditätsproblem gegeben. Wer beispielsweise seine GmbH für 1 Million € veräußert, realisiert bei Anschaffungskosten von 25.000 € einen Veräußerungserlös von 975.000 €. Ein Beitrag von: Christoph...

22. Mai 2020

Mitte Mai haben die deutschen Steuerschätzer eine verheerende Prognose für die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden vorgelegt. Was ist jetzt beim Neustart aus dem Corona-Lockdown erforderlich: Sparen oder investieren? Hintergrund Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz vom 27.3.2020 (BGBl 2020 I S. 556) haben Bundestag und Bundesrat in Windeseile ein gewaltiges Finanzpaket an Steuererleichterungen, Soforthilfen und Kreditprogrammen auf den Weg gebracht. Das mit einem Volumen von 156 Mrd. Euro ausgestattete Programm führt im Nachtragshaushalt des Bundes für 2020 zu einem dramatischen Anstieg der Neuverschuldung. Die Schuldenbremse im Grundgesetz (Art.109 Abs. 3 GG) wurde einstweilen außer Kraft gesetzt. Nach Jahren von jährlichen Milliardenüberschüssen...

21. Mai 2020

Das Vorhaben des BMF, die Finanzanlagenvermittler künftig durch die Bankenaufsicht BaFin prüfen zu lassen, ist auf massive Kritik gestoßen: Der Bundesrat hat am 15.5.2020 nun beschlossen, das entsprechende Gesetzesvorhaben zunächst „auf Eis“ zu legen und die bisherigen Strukturen zu evaluieren. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit...

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