Künftig sollen Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaften nach Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil als Sonderausgaben berücksichtigt werden und sich dann häufiger tatsächlich steuermindernd auswirken, als dies bisher der Fall ist. Derzeit können Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten abgezogen werden, wirken sich aber nicht für alle gewerkschaftlich organisierten einkommensteuerpflichtigen gleichermaßen aus. Vorteile des Sonderausgabenabzugs Zielgruppe der Neuregelung in den Sonderausgaben sind Arbeitnehmer, deren tatsächliche Werbungskosten den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Die Gewerkschaftsbeiträge wirken sich dann nicht effektiv steuermindernd aus, da diese rechnerisch vom Pauschbetrag abgegolten werden. Der avisierte Sonderausgabenabzug hingegen stünde nicht in Konkurrenz zu Pausch- oder Höchstbeträgen. Auch nachteilige Konstellationen denkbar Ein...
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Körperschaftsteuerliche Organschaften bieten den Vorteil der konzerninternen Verlustverrechnung. Neben diversen anderen Voraussetzungen ist wichtig, dass eine Verlustübernahme durch Verweis auf die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes „in seiner jeweils gültigen Fassung“ vereinbart wird. Mit Urteil vom 10.5.2017 (I R 93/15) hat der BFH im Übrigen wie folgt entschieden: Eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. voraus, dass ausdrücklich die Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG (in allen seinen Bestandteilen und in den jeweiligen Regelungsfassungen) vereinbart worden ist. Dieses Vereinbarungserfordernis bezieht sich auch auf solche Regelungsbestandteile des § 302 AktG,...
In Zeiten des digitalen Wandels gewinnt das Humankapital für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. In einer Studie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Praxis der Internationalen Rechnungslegung“ stellt Alida Kleenlof ihre Studienergebnisse zur Humankapitalentwicklung im deutschen Kreditgewerbe während der Finanzkrise dar. Was mich daran besonders freut: Die Bachelorarbeit habe ich betreut und sie hat die Studienergebnisse nun praxisnah aufbereitet und veröffentlicht. Somit steht die empirische Analyse der Allgemeinheit zur Verfügung. Wesentliche Untersuchungsergebnisse Untersucht wurden fünf Unternehmen im Kreditgewerbe über mehrere Jahre während der Finanzkrise. Anders als Pressemeldungen vermuten ließen, haben nicht alle Unternehmen zur damaligen Zeit mit einem Personalabbau reagiert. Ein...
Auch in diesem Monat präsentieren wir wieder drei aktuelle Anhängigkeit beim Bundesfinanzhof in München. Dabei geht es diesmal einmal um die Gehaltsumwandlung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer und zwei Markenfragen der Umsatzsteuer. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
In meinem Blog-Beitrag „Kosten für das Erststudium und der Dschungel Verfahrensrecht“ hatte ich darauf hingewiesen, im Interesse des größtmöglichen Rechtsschutzes gegen alle zugrundeliegenden Bescheide Rechtsmittel einlegen und Einsprüche nicht zurückziehen. Diese Empfehlung gilt nicht nur die Fälle des Abzugs von Kosten eines Erststudiums, sondern zum Beispiel auch bei Zinsfestsetzungen. Dies beweist – leider – eine Entscheidung des FG Hamburg vom 18.7.2019 (2 V 108/19). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und...
Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefax Empfangsgerätes des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte nicht ohne weiteres mehrere Stunden vor Ablauf des letzten Tages der Frist zusätzliche Übermittlungsversuche einstellen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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