Um Risiken im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu minimieren, haben verschiedene Unternehmen einzelne Betriebsstätten geschlossen. Mit den betroffenen Mitarbeitern wurde vereinbart, zeitweilig im Homeoffice tätig zu werden. Dies wirft die Frage auf, ob Arbeitnehmer, bei denen die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers im Übrigen nicht vorlagen, nunmehr – aufgrund der besonderen Situation – den Werbungskostenabzug erhalten. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen...
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Kinder geschiedener Eltern sind oft zwischen den beiden Elternteilen hin- und hegerissen, wenn diese nach der Trennung – weiterhin – zerstritten sind. Zuweilen verlangen die Eltern von ihren Kindern, sie müssten sich für einen Elternteil „entscheiden“. Dass dies für die Kinder zumeist schwierig ist, dürfte außer Frage stehen. Diese Problematik betrifft zwar üblicherweise das Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht. Nun hat es ein entsprechender Fall aber in einer Kindergeldsache bis vor den BFH geschafft. Offenbar wollte sich ein – immerhin volljähriges – Kind aus den Streitigkeiten ums Kindergeld heraushalten. Doch das darf es nicht, wie der BFH jüngst entschieden hat: Ein...
Bereits mit Urteil aus 2007 (Az: VI R 64/06) hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung eines Angestellten durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt. Aktuell wird geklärt, ob dies immer so ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...
Veräußert der Steuerpflichtige eine private, zuvor nicht vermietete Immobilie, um sich die nötigen Geldmittel für die Anschaffung eines Vermietungsobjekts zu verschaffen, sind die Veräußerungskosten grundsätzlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. So hat der BFH mit Urteil vom 29.10.2019 (IX R 22/18) entschieden. Doch wie passt diese Entscheidung mit einem Urteil des gleichen BFH-Senats auf dem Jahre 2014 zusammen? Seinerzeit hatte der BFH einen Abzug von Veräußerungskosten für den Einzelfall bejaht: „Ausnahmsweise können Maklerkosten zu den Finanzierungskosten eines anderen Objekts gehören, wenn und soweit der Erlös von vornherein zur Finanzierung dieses Objekts bestimmt...
Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Es entspricht zwar der gesicherten Rechtsprechung des BFH, dass grundsätzlich keine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, wenn sie für den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts nur erkennbar gewesen wäre, wenn er die Steuererklärung eines Vorjahres bei der Veranlagung der Streitjahre zugezogen hätte. Insoweit mag zwar eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht vorliegen, diese führt jedoch nicht zu einer offenbaren Unrichtigkeit. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer...
Der BFH hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Attac-Organisation wegen Verfolgung politischer Zwecke nicht länger gemeinnützig ist. Die Beeinflussung der öffentlichen Meinung im eigenen Sinne sei nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig. Nach Auffassung des BFH ist der Attac-Trägerverein nicht im Rahmen gemeinnütziger Bildungsarbeit berechtigt, Forderungen zur Tagespolitik bei „Kampagnen“ zu verschiedenen Themen öffentlichkeitswirksam zu erheben, um so die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Der Attac-Organisation gehe es nicht um politische Bildung, sondern um die Durchsetzung eigener politischer Vorstellungen (BFH-Urteil vom 10.10.2019, V R 60/17). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge...
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