Der Gesetzgeber will die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen ab 2021 erheblich reformieren. In diesem Zuge soll auch die gewerbesteuerliche Befreiung von der Umsatzsteuerbefreiung entkoppelt werden. Für Bildungsträger kann es dann unübersichtlich werden. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen,...
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Nur selten nimmt das Bundessozialgericht zu Problemen des Umsatzsteuerrechts Stellung. Aktuell hat es sich jedoch mit der Frage befasst, ob Krankenkassen einen Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuern gegenüber Krankenhäusern haben, wenn sich eine – zunächst steuerpflichtige – Leistung als steuerfrei erweist und die Krankenhäuser ihre Voranmeldungen hätten berichtigen können (BSG 9.4.2019, B 1 KR 5/19 R). Das Urteil mit dem konkreten Sachverhalt wird wohl zunächst nicht allzu viele Steuerberater interessieren. Es ist aber über den Fall der Krankenhäuser hinaus von hohem Interesse, denn es geht um die Frage, inwieweit der „Kunde“ (hier: die Krankenkassen) bei Änderung der Rechtslage (umsatzsteuerfrei statt...
Bilanzfälschung ist aufwendig. Dennoch gibt es immer wieder größere Skandale, die enthüllt werden. Die entscheidende Frage ist immer die: Hat denn niemand etwas gemerkt? Was wurde übersehen? Aus Sicht der Fälscher steigt die Gefahr, dass die Manipulationen aufgedeckt werden. Denn mittlerweile gibt es die Möglichkeit, der Nutzung einer digitalen Analyse der verfügbaren Daten. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen....
Der Abzug von Bewirtungskosten setzt ertragsteuerlich voraus, dass der Bewirtungsbeleg unter anderem Angaben zu den Teilnehmern und zum Anlass der Bewirtung erhält. In einem Fall vor der FG Berlin-Brandenburg ging es nun um die Frage, ob die strengen einkommensteuerlichen Formerfordernisse (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) auch für die Umsatzsteuer gelten. Interessanterweise haben die Finanzrichter den Vorsteuerabzug aus den Bewirtungskosten trotz Mängeln bei den einkommensteuerlich notwendigen Angaben gewährt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.4.2019, 5 K 5119/18). Der Fall Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Unternehmensberater und Dozent. Ein Beitrag von: Christian Herold...
Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Gesetzentwurf für eine Reform der Grunderwerbsteuer verabschiedet. Allerdings hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) bereits kritisiert, dass der Entwurf nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bunderegierung genügt, weil weder eine Evaluierung vorgesehen, noch der Erfüllungsaufwand beziffert ist. Kein guter Start in das Gesetzgebungsverfahren! Hintergrund In Praxis gelingt es immer wieder, dass insbesondere bei hochpreisigen Immobilientransaktionen durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuerzahlung vermieden wird. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Die Steuerausfälle müssen dann von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind. Ziel des Gesetzes ist deshalb die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei...
Einige Arbeitgeber, so auch das Land Hessen, gewähren ihren Bediensteten kostenfrei ein Jobticket. Dabei bestand bis 2018 die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber, so dass die begünstigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen echten Anreiz hatten, ohne weitere Abwägung der individuellen Vorteilhaftigkeit das Jobticket anzunehmen und zu nutzen. Der Steuergesetzgeber hatte ab dem Jahr 2019 das Jobticket steuerfrei gestellt. Das erspart dem Arbeitgeber zwar die Pauschalversteuerung. Jedoch wird den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Gegenzug die Entfernungspauschale gestrichen. Aus Sicht der Empfänger des Jobtickets führt diese Gesetzesänderung zu einer Steuererhöhung. Diese Problematik hatte ich in einem früheren Blog herausgearbeitet und dabei vielleicht...
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