Mietverträge zwischen Angehörigen sind steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie wie unter fremden Dritten geschlossen und durchgeführt werden. Zudem können die Kosten voll abgezogen werden, wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden (§ 21 Abs. 2 EStG). Aktuell hat das Finanzgericht Baden-Württemberg aber entschieden, dass ein Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen ist, wenn eine Lebensgefährtin die gemeinsam genutzte Wohnung hälftig an ihren Partner vermietet (Urteil vom 6.6.2019, 1 K 699/19). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
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Auch wenn zu der Thematik aktuell ein negatives Urteil existiert, muss die Frage wohl mit: „Es kommt darauf an!“ beantwortet werden. Mit Urteil vom 14.3.2019 (Az: 10 K 2990/17 E) hat das FG Münster eine Minderung des geldwerten Vorteils für die Dienstwagenüberlassung um die Garagenkosten des Arbeitnehmers abgelehnt. Konkret urteilten die Richter: Eine Minderung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers aus der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs erfolgt nur für solche Aufwendungen, die für diesen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig sind, die als zu Erfüllung einer arbeitsvertraglichen Klausel oder zur Inbetriebnahme des Fahrzeugs erforderlich sind. Die anteilig auf die Garage eines...
Am 11.7.2019 hat uns das BMF mit den neuen Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz GoBD – beglückt. Das BMF-Schreiben tritt an die Stelle der alten GoBD (BMF-Schreiben vom 14.11.2014). Es ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige die neuen GoBD auf Besteuerungszeiträume anwendet, die vor dem 1.1.2020 enden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften,...
Ausweislich der Vorschrift gilt: Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Weitere Voraussetzung ist, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Vor dem BFH (Az: IV R 14/18) ist nun die Rechtsfrage anhängig, ob bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Buchwerte auch dann vorzuführen sind, wenn der Übergeber taggleich bzw. zeitgleich eine funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Sonderbetriebsvermögens bei derselben Mitunternehmerschaft veräußert. Ein Beitrag von: Christoph Iser...
Erben sind gut beraten, möglichst alle Verbindlichkeiten des Erblassers sowie Erbfallkosten zusammenzustellen und in der Erbschaftsteuererklärung geltend zu machen. Fraglich ist, ob auch Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers abziehbar sind. Denn die Erben müssen dessen Einkommensteuererklärung zumindest für das Todesjahr – und falls vom Erblasser nicht mehr erledigt – auch für das Vorjahr bzw. die Vorjahre abgeben. Hat der Erblasser Steuern hinterzogen, trifft die Erben sogar die Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärungen des Erblassers. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als...
Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG greift die erweiterte Gewerbesteuerkürzung auf Antrag, wenn das Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenen Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt oder daneben Wohnungsbauten betreut oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichtet und veräußert. In diesem Zusammenhang hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 19.9.2018 (Az: 10 K 174/16) zu den tatbestandlichen Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung beurteilt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der...
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